Der
Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bis zur Aufarbeitung
der einstimmig verabschiedeten Drucksache DS-Nr. 091/11 (Auflistung des aktiv
genutzten Flächenangebots und der Flächenreserven für kulturelle und sportliche
Angebote und langfristige Abschätzung des Bedarfs) keine gemeindeeigenen
Grundstücke und Gebäude, die den darin enthaltenen Anforderungen genügen, auch
nicht durch gemeindeeigene Gesellschaften, veräußert werden.
Nach
der vielfältigen Veräußerung gemeindeeigener Gebäude und größerer
Grundstücksflächen in den letzten zwanzig Jahren, sind der Gemeinde
Kleinmachnow nur noch wenig Flächen und Gebäude als Reserve zur zukünftigen
Nutzung für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke verblieben. Auch diese
wenigen verbliebenen Grundstücke und Gebäude stehen in der Gefahr, noch
veräußert zu werden. Aus diesem Grund hat sich die Gemeindevertretung
einstimmig dazu bekannt, eine Auflistung aller noch zur Verfügung stehenden
Flächen durch die Verwaltung erstellen zulassen. Da trotzdem zwischenzeitlich
Verkäufe durch gemeindeeigene Gesellschaften beschlossen werden, besteht die
Gefahr, dass den oben genannten Zielen wiedersprechende Verkaufsverträge
abgeschlossen werden, bevor die Auflistung erstellt ist und der Umgang mit den
letzten noch verfügbaren kommunalen Flächen durch Beschluss der
Gemeindevertretung geklärt ist. Deshalb
ist oben genannter Beschluss dringend notwendig, der sich eindeutig, auch und
vor allem auf gemeindeeigene Gesellschaften beziehen soll.