Der Bürgermeister wird
beauftragt, der Gemeindevertretung jeweils im Folgequartal für das
vorangegangene Quartal einen zusammengefassten Bericht über die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz
(jew. in der Fassung von Ziff. 2.1 - 2.3 des vorliegenden Jahresabschlusses per
31.12.2009) mit kurzen Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen vorzulegen,
erstmalig für das II. Quartal 2012.
Es ist ein legitimes Anliegen der
Gemeindevertretung, unterjährig und zeitnah über die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft unterrichtet zu werden.
Da es sich nur um eine vorläufige Berichterstattung
handelt, ist eine Prüfung des Zahlenwerkes entbehrlich.
Der Aufwand für die Erstellung eines
Quartalsberichtes dürfte sich nach vollzogener Umstellung auf die Doppik,
zeitnaher Buchung aller relevanten Vorgänge und bei einem leistungsfähigen
EDV-Programm in vertretbaren Grenzen halten.
Der Nutzen aus dem Erkenntnisgewinn dürfte den
Aufwand mindestens kompensieren.