Betreff
Gehwegbau in der Straße Am Weinberg
Vorlage
DS-Nr. 139/11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gehweg in der Straße Am Weinberg soll grundhaft erneuert und verbessert werden. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:

 

1.    Abschnitt von Zehlendorfer Damm bis Einmündung Im Tal vor Gemarkungsgrenze Teltow         ungerade Hausnummern

·       Neubau in Mosaikpflasterbauweise eingefasst mit Klinkerzeilen

·       Breite 1,20 m, Lage ca. 0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt

·       Verstärkter Unterbau

·       Vorhandenes Steinmaterial wird aufgenommen und wieder verwendet

·       Befestigung der Gehwegüberfahrten in Granitkleinsteinpflaster, Farbe grau

 

2.    Abschnitt von Zehlendorfer Damm bis Bushaltestelle Musikschule und Bereich vor dem   Weinberggymnasium

·       Höhenmäßige Anpassung des Gehweges an die Fahrbahnhöhe, Höhenunterschiede werden   mittels Palisadenwand abgefangen

·       Provisorische Deckenbefestigung mit Naturstein-Schotter und Naturstein-Splitt


Aufgrund der unzulänglichen Verkehrssicherheit auf den Gehwegen in der Straße Am Weinberg bemüht sich die Verwaltung seit Jahren darum, ein Bauprogramm für die gesamte Verkehrsanlage Am Weinberg zu erhalten und damit die Verkehrssicherheit langfristig herzustellen. Mit der DS-Nr. 351/08 hat die Gemeindevertretung ein Konzept für die folgenden Punkte:

 

Maßnahmen Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Empfehlung zur Umsetzung

Maßnahme 1

 

Anordnung Tempo 30 auf der Friedensbrücke

 

Maßnahme 2

 

Optimierung der Fußgängerschutzanlage an der Einmündung Zehlendorfer Damm/Am Weinberg

 

 

Maßnahme 3

Herrichtung durchgängiger Gehwege entlang der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg insbesondere für den Schülerverkehr. Verkehrs-rechtliche Freigabe der Gehwege für den Radverkehr

 

 

Maßnahme 4

Reparatur des Pflasters in der Straße Am Weinberg und Befestigung des Schotterstreifens vor der Musik- und Volkshochschule

 

 

Maßnahme 5

Öffnung der Einbahnstraße Am Weinberg für den Radverkehr in Gegenrichtung

 

 

Maßnahme 6

Ausweisung der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg als „Fahrradstraße“ nach StVO

 

 

Maßnahme 7

Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs im Schwarzen Weg zur Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Schülerverkehr

 

Maßnahme 8

Bedarfsorientierte Buserschließung für die Schulen

 

Maßnahme 9

Einführung einer Längspark-Regelung vor Musik- und Volkshochschule in der Straße Am Weinberg

 

Maßnahme 10

Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten für Schulbesucher

 

 

Maßnahme 11

Reparatur aller anderen Schäden in den Pflasterbelägen der Fahrbahn und der Gehwege in der Straße Am Weinberg

 

 

Maßnahme 12

Ausweisung des Schwarzen Weges als Tempo-30-Zone und Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Grundschule

 

 

Maßnahme 13

Grün-Pfeil-Schild an der Lichtsignalanlage an der Einmündung Schwarzer –Weg/Wilhelm-Külz-Straße aus Fahrtrichtung Teltow kommen entfernen

 

 

„Schulwegsicherheit Am Weinberg und am Schwarzen Weg“ beschlossen. ………in dem unter Punkt 3 die Herrichtung durchgängiger Gehwege entlang der Straßen Am Weinberg und Schwarzer Weg insbesondere für den Schülerverkehr enthalten ist.

Mit dem Beschluss 023/10 ist ein Zeitmaßnahmeplan zur DS-Nr. 351/08 beschlossen worden. In diesem steht für die Maßnahme 3 (Pkt. 3) „Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2010 durch Sanierung und neue Befestigung der Gehwege und Beschilderung Radfahrer frei. Ein entsprechender Beschluss zum Bauprogramm wird in den Fachausschüssen vorgelegt“.

Mit der verkehrlichen Anordnung vom August 2010 wurde die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, so dass die Notwendigkeit „Radfahrer frei auf den Gehwegen“ entfallen ist.

Die Verwaltung hat mit der Fachinfo-Nr.-BA 23/10 im August 2010 den Bauausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten über den Sachstand zur Verbesserung der Gehwege in der Straße Am Weinberg informiert.

Aufgrund der kontroversen Diskussionen wurde ein Prüfbericht für die Straße Am Weinberg beauftragt. Dies lag Mitte Oktober 2010 vor und stellt fest, dass die Reparatur des Gehweges aufgrund des Zustandes und des Alters nicht mehr möglich ist.

Das Ingenieurbüro IBS hat eine Vorplanung erarbeitet, bei der die Belange des Denkmalschutzes eingearbeitet wurden. Die Vorplanung sieht vor, den Gehweg auf der Seite der ungeraden Hausnummern in einer Breite von 1,20 m eingefasst in Klinkerzeilen herzustellen. Der Unterbau wird entsprechend dem heutigen Regelwerk ausgeführt und damit gegenüber dem ursprünglichen verbessert. Die Lage des Gehweges wird verrückt in Richtung Grundstücksgrenze, um den Belangen des Baumschutzes Rechnung tragen zu können. Da der Denkmalschutz einer Befestigung des Gehweges auf der Seite des Gymnasiums nur dann zustimmt, wenn ein Gesamtkonzept, welches auch die Fahrbahn beinhaltet, vorliegt, wurde auf eine weitere Planung dieses Gehweges verzichtet.

 

In einer Informationsveranstaltung zur Gehwegerneuerung Am Weinberg am 08.06.2011 wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger über die geplanten Maßnahmen informiert.

Es wurden sehr viele berechtigte Fragen durch die Anwesenden gestellt, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

1.    Ist eine umlagepflichtige grundhafte Erneuerung und Verbesserung des Gehweges notwendig oder muss die Gemeinde aus dem Gemeindehaushalt hier Instandhaltungsarbeiten vornehmen lassen?

2.    Sind der Beginn und das Ende des Bauprogramms richtig gewählt?

3.    Führt der Status des Denkmalschutzes nicht zu einer Entlastung der umlagepflichtigen Grundstückseigentümer?

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine Rechtsauskunft eingeholt. Diese bestätigt die Recherchen der Gemeindeverwaltung.

 

1.    Die erstmalige Herstellung des Gehweges, wenn auch nur in Teilbereichen, liegt über 70 Jahre zurück und somit ist eine Instandsetzung rechtlich nicht forderbar. Da die Gemeinde mit gemeindlichen Haushaltsmitteln sparsam und wirtschaftlich umgehen muss, ist unter ökonomischen Aspekten nur eine grundhafte Erneuerung möglich. Dabei wird im Bauprogramm eine Verbesserung eintreten, da der Unterbau verstärkt und der Gehweg in voller Länge befestigt wird. Aus der Literatur zur aktuellen Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt ist weiterhin zu entnehmen, dass bei Altanlagen, die ein Alter von über 50 Jahren haben, die Verwaltung den betroffenen Grundstückseigentümern nicht die Unterhaltungs- und Instandsetzungsnachweise der letzten Jahre liefern muss.

2.    Die Gemeinde Kleinmachnow hat in der Straßenbaubeitragssatzung auf den weiten Anlagenbegriff abgestellt. Die Besichtigung der Örtlichkeit mit dem Rechtsgutachter hat ergeben, dass der Baubeginn und das Bauende richtig gewählt wurden.

3.    Die Gemeinde hat den Antrag auf Fördermittel aufgrund des Denkmalschutzstatus gestellt. Dieser wurde abschlägig beschieden. Der geplante Gehwegbau hat aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine höheren Anforderungen als der Gehwegbau in der Villenkolonie Kleinmachnows. Dort erfolgte Baumaßnahmen, auch Gehwegbau, waren umlagepflichtig und wurden durch Gerichte bereits überprüft. Des Weiteren ergibt sich, dass im Land Brandenburg auch spezielle Denkmalschutzauflagen prinzipiell umlagepflichtig sind.

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit für alle Bürger, auch für zur Schule gehende Kinder und Radfahrer bis 10 Jahre, ältere Menschen mit Gehbehinderung, sowie Mütter mit Kinderwagen ist eine grundhafte Erneuerung dieses Gehwegabschnittes unbedingt erforderlich. Um eine einseitige Benutzung der Gehwege aufgrund der Neuanlage des Gehweges auf der östlichen Seite auszuschließen, schlägt die Verwaltung eine provisorische Verbesserung des Gehweges auf der westlichen Seite (gerade Hausnummern) vor. Hier soll das Gehwegniveau an das Niveau der Verkehrsanlagen angepasst werden. Die Geländeunterschiede sollen mit Palisaden abgefangen werden. Der bisher unbefestigte Abschnitt vom Zehlendorfer Damm bis Musikschule und vor dem Grundstück des Gymnasiums soll mit Kalkstein-Schotter und Kalkstein-Splitt so verbessert werden, dass er gefahrlos und sicher benutzt werden kann.

Diese provisorische Gehwegbefestigung auf der Westseite soll so lange erhalten bleiben, bis ein Gesamtkonzept für die Fahrbahn und den westlichen Gehweg vorliegt und durch die Gemeindevertretung beschlossen und den Denkmalschutz bestätigt wurde.

 

Nach Beschluss des Bauprogramms sollen die Projektierungsarbeiten umgehend aufgenommen, schnellstmöglich abgeschlossen und umgehend unter Berücksichtigung der Jahreszeiten ausgeschrieben und beauftragt werden.

 

Die Baumaßnahmen für die grundhafte Gehwegerneuerung und Verbesserung auf der östlichen Seite (ungerade Hausnummern) sind im vollen Umfang umlagepflichtig. Bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen tragen die Grundstückseigentümer 60 % der Kosten. Da alle Grundstücke, welche einen Erschließungsvorteil durch die Maßnahme haben, an den Kosten zu beteiligen sind, ist die Gemeinde als Eigentümer für die Musikschule und für das Gymnasium mit ca. 50 % der umlagefähigen Kosten beteiligt. So ergeben sich für die Grundstückseigentümer gegenüber vergleichbaren Bauvorhaben in der Villenkolonie geringere Umlagehöhen. Die Grundstückszufahrten, welche in Granitkleinsteinpflaster angelegt werden, sind nach der Gesetzeslage zu 100 % von den Grundstückseigentümern zu tragen. Die Grundstückszufahrten, welche den technischen und optischen Voraussetzungen entsprechen, werden durch die Baumaßnahmen nicht berührt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

50.26

 Finanz-HH 2011

EURO: 226.000,00

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M 57

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Lagepläne Vorplanung Blatt 7.1, 7.2, u. 7.3 vom 30.05.2011

Anlage 2 – Querschnitt Vorplanung vom 30.05.2011

Zur Information

Anlage 3 – Bescheid Ablehnung Fördermittel (Nordseite – ungerade Hausnummern) vom 28.01.2011

Anlage 4 – bauliches Gutachten vom 25.10.2010

Anlage 5 – Rechtsgutachten vom 15.08.2011

Anlage 6 – Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 06.09.2011