Der
Duellpfuhl, gelegen an der westlichen Seite der Ginsterheide zwischen Machnower
Busch und Wolfswerder, wird saniert. Die Sanierungsarbeiten umfassen:
-
die
Fällung von maximal 8 Bäumen,
-
die
Entschlammung des Pfuhls,
- die Errichtung von Absetzanlagen an beiden
Einleitungsstellen für das Straßenregenwasser.
Der
Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.08.2011 der Drucksache 124/11 mit einer
Maßgabe zugestimmt. Durch die Maßgabe sind die Inhalte der Stellungnahme der
Agenda 21 AG Landschafts- und Naturschutz vom 10.08.2011 bei der Sanierung des
Duellpfuhls umzusetzen. Die Verwaltung schließt sich der Maßgabe an und hat die
Beschlussvorlage entsprechend in dieser Drucksache präzisiert.
Maßgabe
Stellungnahme zur Sanierung Duellpfuhls (wortwörtliche Übernahme):
„Die
Arbeitsgruppe hat sich mit der Problematik `Sanierung des Duellpfuhls` in ihren
Sitzungen und bei 2 Ortsterminen beschäftigt. Wir sind zu folgender Empfehlung
für die Beschlussfassung in der Gemeinde gekommen:
Nach
Tabelle 1 unter Punkt 7 des Gutachtens von Herrn Brehm sollten:
-
die
Bäume 1 bis 4 erhalten bleiben
-
5
+ 6 gefällt werden
-
6
a erhalten bleiben
-
7,
8, 9, 9 a gefällt werden
-
10
erhalten bleiben
-
11
gefällt werden
-
11
a soll erhalten bleiben
-
13
(Zwiesel), soll erhalten bleiben und durch Baumanker gesichert werden
Bei Baum 12 wurde eine Fällung vorgeschlagen,
weil er sich im Bereich der 2ten Einlaufstelle befindet; wir schlagen den
Erhalt vor und stattdessen eine Prüfung, den Einlauf zu verlegen.
Weitere Maßnahmen:
Hinter den zu fällenden Bäumen auf der
Wegesüdseite muss zur Belichtung der Wald durch die Reduzierung von Jungwuchs
ausgelichtet werden. Die hochwertigen Bäume bleiben davon unberührt.
Nach der Sanierung des Gewässers soll hier
strauchartige Bepflanzung mit sinnvollen einheimischen Sträuchern erfolgen. Sie
sollen nicht nur durch ihren niedrigen Wuchs die Belichtung langfristig
sicherstellen, sondern auch neuer, hochwertiger Lebensraum für Kleintiere und
Vögel werden. Eine ebensolche Aufwertung durch Strauchanpflanzungen schlagen
wir in dem freigestellten Uferbereich vor, in dem die Fällungen erfolgten. Ob
eine teilweise Absperrung für die bessere Entwicklung notwendig ist, kann
nachträglich entschieden werden. Langfristig muss sichergestellt sein, dass
Uferbereiche auch an diesem Gewässer ähnlich dem Meiereipfuhl dem ungehinderten
Benutzen entzogen werden, um sich entwickeln zu können und zu einer
ökologischen Aufwertung des gesamten Bereiches beitragen.
Seit 2003 beschäftigt sich die Agendagruppe mit
den Kleingewässern in Kleinmachnow. Eine erstmalige Kartierung mit
Fördergeldern erfolgte 2004 unter unserer aktiven Mitarbeit. Wir haben eine
umfassende Übersicht über Kleinmachnower Kleingewässer, die aus der Eiszeit
stammen und heute noch vorhanden sind, verbunden mit konkreten
Sanierungsvorschlägen erarbeitet.
Die Erkenntnis daraus: die zunehmende Verlandung
und der Nutzungsdruck durch die Menschen zwingen dazu, aktiv diese wichtigen
Biotope auch mit finanziellen Mitteln zu sanieren, um sie als hochwertige
Lebensqualität in Kleinmachnow für alle zu erhalten. Die Einleitung von
Oberflächenwasser reicht alleine nicht aus. Das hat die Verwaltung und die GV
seit einigen Jahren erkannt und jährlich Mittel in die Haushalte eingestellt.
Der Buschgrabensee – saniert durch das Land
Berlin, der Grotepfuhl – saniert als Ersatzmaßnahme durch das
Wasserstraßenbauamt und die Meiereipfuhle – mit Eigenmitteln der Gemeinde
Kleinmachnow saniert, sind sehr positive Ansätze zum Erhalt unserer Gewässer.
Der Duellpfuhl war von Anfang an problematisch.
In den vergangenen Jahren hat der Bewuchs um den Pfuhl stark zugenommen, so
dass ein erhöhter Laubeintrag und eine mangelnde Belichtung zum Problem wurden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung durch das Büro Terra Urbana waren
für eine Beschlussfassung zu radikal und aus unserer Sicht auch in diesem
Umfang nicht notwendig. Zur Nachhaltigkeit einer Sanierung und dem
verantwortungsbewussten Einsatz gemeindlicher Mittel ist eine wie von uns
vorgeschlagene moderate Lösung angemessen und langfristig ebenso erfolgsversprechend.
Nährstoffarme Kleingewässer sind durch zunehmende
Eutrophierung der Umgebung gefährdet. Gewässer, die über keinen nennenswerten
Wasseraustausch verfügen, verlanden allmählich aufgrund natürlich ablaufender
Prozesse. Wir Menschen haben einen wesentlichen Anteil an dieser
Beschleunigung. Kleingewässer unterliegen als bestandsgefährdete Biotope
generell dem Schutz nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.
Verwiesen soll auch auf unseren FNP 5.11 werden.
Bitte erkennen Sie den hohen Wert der
Kleingewässer von Kleinmachnow und die Notwendigkeit des Erhaltens durch
sachgerechte, nachhaltige Sanierung. Eine Nichtsanierung des Duellpfuhls wäre
das schlechteste Ergebnis für uns alle.
Bitte folgen Sie unserem Vorschlag.
Kleinmachnow, den
10.8.2011
Dr. Gerhard Casperson
Dr. Zeller
Georg Heinze
Thoralf Gross
Dr. Axel Mueller
Frank Musiol“
Anlage
Lageplan
entsprechend der Stellungnahme der Agenda 21 vom 10.08.2011