Betreff
Schiedsstelle - Wahl der stellvertretenden Schiedsperson
Vorlage
DS-Nr. 141/11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Zur Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle Kleinmachnow stehen

 

 

            o          Frau Christa Barth, Seeberg 11, 14532 Kleinmachnow

 

            o          Frau Sylvia Brocks-Streit, Schmiedegasse 32, 14532 Kleinmachnow

 

            o          Herr Wilfried Meinel, Iltisfang 3, 14532 Kleinmachnow

 

zur Verfügung.


Stellvertretende Schiedsperson:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 SchG Bbg ist neben der Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson zu bestellen. Frau Weger hat aus persönlichen Gründen die Wahl nicht annehmen können, daher wurde nunmehr erneut die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson ausgeschrieben.

 

Gemäß § 4 SchG Bbg wird die stellvertretende Schiedsperson von der Gemeindevertretung für    5 Jahre gewählt und dann vom Direktor des Amtsgerichts bestellt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG Bbg bleibt bis zum Amtsantritt der neu gewählten Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson die bisherige tätig. Daher ist Frau Weger in der Zeit vom 01.01.2011 bis zur Neubestellung der neuen stellvertretenden Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichtes Potsdam weiterhin wirksam in der Schiedsstelle der Gemeinde Kleinmachnow tätig.

 

Nach § 40 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeindevertretung einzelne Personen, die zu bestellen oder vorzuschlagen sind, nach dieser Vorschrift zu wählen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sowohl für die Position der Schiedsperson als auch für die Position der Stellvertretung wird im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt. Ferner gibt § 40 Abs. 4 BbgKVerf vor, dass sofern nur eine Person im ersten oder zweiten Wahlgang zur Wahl steht, diese gewählt ist, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.

 

Die Bewerbungsunterlagen der Bewerber können im Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung eingesehen werden.

 

Die drei Bewerber stellen sich persönlich in der Gemeindevertretersitzung am 08.09.2011 vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: