1.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom19.09.2011 gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ i.
d. F. der 1. Änderung trat am 29.02.2008 in Kraft. Die 1. Änderung betraf
Regelungen zur Nutzung der Sporthalle der Eigenherd-Schule für Vereine.
Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2010 mit
DS-Nr. 120/10 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-003-c
„Eigenherd Süd“ zu ändern (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich
auf die Anpassung der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen sowie die Änderung
der Mindestgrundstücksgröße im WR 3 für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15
a-g. Darüber hinaus wird für die Sicherstellung der inneren Erschließung der
Grundstücke eine Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in die Planzeichnung
aufgenommen (vgl. Anlage 2 und 3).
Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-003-c sind nicht von der Änderung
betroffen.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“
Bebauungsplan-Entwurf
(Stand: 19.09.2011), bestehend aus
2. Teil A - Planzeichnung
3. Teil B - Textliche Festsetzungen
4. Begründung, Stand 19.09.2011