1.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung
Nord“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 19.09.2011 gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung
Nord“ trat am 03.11.1999 in Kraft. Die Gemeindevertretung hat am 16.12.2010 mit
DS-Nr. 181/10 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-d
„Eigenherdsiedlung Nord“ zu ändern (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich
auf die Klarstellung des zugrunde gelegten Höhensystems in der textlichen
Festsetzung Nr. 6 (vgl. Anlage 2).
Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-d sind nicht von der Änderung
betroffen.
Die
erforderlichen stadtplanerischen Leistungen werden vom Fachdienst Stadtplanung/
Bauordnung ohne Inanspruchnahme externer Leistungen erbracht. Es entstehen daher
durch das Verfahren keine externen Kosten.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
2. Entwurf
Textliche Festsetzung (TF) Nr. 6 (Stand: 19.09.2011) u. TF Nr. 6 in der zurzeit
rechtswirksamen Fassung
3. Begründung, Stand 19.09.2011