Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Straßenbau
„Schopfheimer Allee“ auf der Grundlage der bereits abgeschlossenen
städtebaulichen Verträge mit der BBIS Berlin Brandenburg International School
einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Ersatzweise ist eine Ablösungsvereinbarung
– so wie im Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag mit der BBIS
ausgewiesen – abzuschließen.
Es ist offensichtlich, dass der Straßenbau
„Schopfheimer Allee“ zur Erschließung des Bildungscampus „Seeberg“ nicht so
abläuft, wie dies in anderen Erschließungsvorhaben üblich ist.
Um Rechtssicherheit sowohl für die BBIS Berlin
Brandenburg International School als auch für die Gemeinde Kleinmachnow
herzustellen, ist der Abschluss der im Beschlusstext genannten vertraglichen
Regelung erforderlich.
Mit dieser vertraglichen Regelung kann die
Ordnungsmäßigkeit wieder hergestellt werden.