Betreff
Genehmigung der Abführung des Erbbauzinses aus dem Grundstücksgeschäft Machnower Busch 2 als Einmalbetrag an den Entschädigungsfonds und überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 37.863,86 EUR
Vorlage
DS-Nr. 155/11
Art
Beschlussvorlage

 

Der Abführung des Erbbauzinses an den Entschädigungsfonds aus dem sachenrechtlichen Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Machnower Busch 2 als kapitalisiertem Einmalbetrag wird zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 37.863,86 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme aus Grundstücksverkäufen.


 

Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat mit DS-Nr. 076-1/08 den Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Machnower Busch 2 genehmigt.

Der Erbbauzins ist gemäß Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl. I 1995, S. 110) in der Fassung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1658 ff.) und ergänzt durch das Gesetz zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes (Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - EntschRErgG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3331) gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EntschG an den Entschädigungsfonds abzuführen.

Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde dafür eine Rückstellung von 87.300,00 EUR gebildet.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow erhält für die Dauer der Laufzeit von 90 Jahren insgesamt

324.000 EUR Erbbauzinsen durch regelmäßige Zahlungen in Höhe von jährlich 3.600,00 EUR.

Mit Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 07.09.2011 ist der Abführungsbetrag fällig am 8.11.2011. Der Entschädigungsfonds hat zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes festgesetzt, die Zahlungspflicht an den Entschädigungsfonds durch Zahlung eines kapitalisierten Einmalbetrages nach der Barwertmethode zu erfüllen.

 

Damit sind insgesamt 87.863,86 € abzuführen.

 

Diese errechnen sich wie folgt:

Aus dem bereits eingenommenen Erbbauzins in Höhe von                12.017,16 € und dem kapitalisierten Erbbauzins für die Restlaufzeit in Höhe von                   76.342,99 € abzüglich der verauslagten Notarkosten in Höhe von                                                       496,29 €.

 

Im Budget 1045 (Produkt 11.14.01.00) stehen 50.000,00 € im Haushaltjahr zur Verfügung.

 

Die fehlenden Finanzmittel in Höhe von 37.863,86 € werden durch Mehreinnahmen im Budget 1045 aus dem Verkauf von Grundstücken (hier Flur 5 Flurstück 160 – Schleusenweg hinter 54b – 39.398,93 €) siehe Beschluss zur DS Nr. 169/10, HA vom 29.11.2010, bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 87.863,86

Budget/Teilhaushalt:

1045

 Finanz-HH 2011

EURO: 87.863,86

Produktgruppe:

11.14

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: