Der geprüfte Jahresabschluss 2010, mit seinen
Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 14. Oktober 2011,
wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.
Die
Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
aufzustellen und muss klar und übersichtig sein. Er hat sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz
oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss
hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
darzustellen.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer
aufgestellt.
Dem
Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
-
der Anhang
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die Anlagenübersicht
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die Forderungsübersicht
-
die Verbindlichkeitenübersicht und
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der Beteiligungsbericht.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer dem
Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter
Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom
Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung
vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den
Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung
zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4
BbgKVerf zu.
Die
Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens
zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich
entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des
Hauptverwaltungsbeamten.
Der
Jahresabschluss 2010, mit seinen Anlagen, wurde vom Kämmerer zum 22. Juli 2011
aufgestellt.
In
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde erfolgte eine begleitende
Prüfung der Unterlagen. Das heißt, der Jahresabschluss 2010, mit seinen
Anlagen, wurde am 30. September 2011 dem Rechnungsprüfungsamt zu einer
abschließenden Prüfung zugestellt.
Der
geprüfte Jahresabschluss 2010, mit seinen Anlagen, wurde durch den Kämmerer am
07. Oktober 2011 dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung
zugeleitet, welcher den Jahresabschluss am 14. Oktober 2011 festgestellt und an
die Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung weitergeleitet hat.
Der
Beschluss über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den
Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.
Der
Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die
Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Anlagen
Jahresabschluss 2010 mit seinen Anlagen
Prüfbericht
Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten