Betreff
Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Kleinmachnow - Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
DS-Nr. 157/11
Art
Beschlussvorlage
Dem Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Michael
Grubert, wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Gemäß
§ 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung zum
jeweiligen Jahresabschluss der Gemeinde in einem gesonderten Beschluss über die
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr zu entscheiden.
Verweigert
die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit
Einschränkungen aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.
Der
Beschluss über die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen.
In
der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht nehmen kann.
Der
Beschluss über die Entlastung ist der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen.