Betreff
Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Kleinmachnow - Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
DS-Nr. 157/11
Art
Beschlussvorlage

Dem Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Michael Grubert, wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.


Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung zum jeweiligen Jahresabschluss der Gemeinde in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.

Der Beschluss über die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht nehmen kann.

Der Beschluss über die Entlastung ist der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen.  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: