Betreff
Änderung des Beschlusses DS-Nr. 149/10 vom 23.09.2010 - Antrag der Fraktionen CDU, B 90/Grüne, FDP, SPD/PRO - Verkehrssituation in der Straße Uhlenhorst zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Karl-Marx-Straße
Vorlage
DS-Nr. 159/11
Art
Beschlussvorlage

Der am 23.09.2010 beschlossene Antrag DS-Nr. 149/10 wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1 des Beschlusses bleibt unverändert bestehen.

 

Punkt 2 des Beschlusses „2. Die Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen 253, Zz. 1020-30.“ sowie der Zusatz: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.“ entfällt.

 

Neu:

Punkt 3: Zum Zwecke der Abstimmung und Information im Zusammenhang mit der Einrichtung der Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr und den damit verbundenen Neuregelungen zum Parken und Halten ist eine Einwohnerversammlung einzuberufen. 

 

Anlagen

Antrag DS-Nr. 149/10 mit seinen Anlagen

 

 


Der Beschluss DS-Nr. 149/10 sah vor, dass eine Einbahnstraßenregelung im Uhlenhorst beantragt werden sollte. Zudem sollte die Absicht der Teileinziehung entsprechend den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekannt gemacht werden. In den Vorgesprächen mit der Unteren Verkehrsbehörde stellte sich heraus, dass die begehrte Teileinziehung mit einer Tonnagebegrenzung auf 3,5 t und einer erlaubten Durchfahrt für Anlieger aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht realisierbar sei. Es sei nicht immer möglich zu überprüfen, ob ein Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug über 3,5 t tatsächlich einen Anlieger beliefern wollte. Zudem sei es auch nicht effektiv und der Polizei nur schwerlich möglich, jeden durchfahrenden Verkehrsteilnehmer aufzuhalten und ihn auf sein ordnungswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Die am 21.06.2011 durchgeführte Verkehrszählung an dieser Stelle hat jedoch ergeben, dass von 52 Fahrzeugen über 3,5 t 35 Fahrzeuge aus Richtung der Ernst-Thälmann-Straße in die Karl-Marx-Straße gefahren sind. Das lässt den Rückschluss zu, dass bei Einrichtung der Einbahnstraße von der Karl-Marx-Straße zur Ernst-Thälmann-Straße die Belastung der Straße mit über 3,5 t schweren Fahrzeugen um mehr als 2/3 reduziert werden wird. Aus diesen Gründen kann der Punkt zwei des Beschlusses DS-Nr. 149/10 entfallen. Nach einer Einrichtung der Einbahnstraße und der Begutachtung der neuen Verkehrssituation kann dann in einem zweiten Schritt bei Erforderlichkeit eine spätere Tonnagebegrenzung immer noch eingerichtet werden.

 

Der neu eingeführte Punkt 3 dient der besseren Informierung und Verständigung mit den Anliegern. Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat bezüglich des Antrages auf Einrichtung einer Einbahnstraße im Uhlenhorst mit lediglich einseitig eingerichtetem Halteverbot mitgeteilt, dass aufgrund des mit beantragten gegenläufig zulässigen Fahrradverkehrs auf beiden Seiten der Straße ein Halteverbot eingerichtet werden müsste. Es sei für die Sicherheit der Fahrradfahrer unbedingt erforderlich, die Straße frei von parkenden Fahrzeugen zu halten. Ein einseitiges Halteverbot sei nur dann möglich, wenn der Antrag auf Zulassung des gegenläufigen Radverkehrs in der Einbahnstraße zurückgenommen werden würde. Ferner wurde auch von der Polizei vorgeschlagen, von einer Einbahnstraßenregelung abzusehen und lediglich eine wechselseitige Parkmöglichkeit für die Anlieger zu schaffen.

 

Es ist davon auszugehen, dass, sofern eine Beibehaltung des gegenläufigen Radverkehrs gewünscht sein sollte, mit einer Gegenwehr der Anlieger mit der Einrichtung eines Halteverbots auf beiden Straßenseiten gerechnet werden muss. Daher wird eine Information bzw. Meinungsabfrage in diesem Fall für sinnvoll erachtet.   


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: