1)
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-13 für Waldflächen eingegangen sind, wurden geprüft. Das
Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis
führten. Bei Vorlage der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nach
§ 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen
mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum
Datenschutz:
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der
Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu
behandeln.
Problembeschreibung
/ Begründung:
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein
Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen
einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom
15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht
worden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/10 vom
17.05.2010).
Der FNP ist der
vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte
Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den
voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare
Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa
Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen
Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu
halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine
regelmäßige Aktualisierung.
Die
13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“
und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 9 b BauGB „dargestellt“ werden sollen.
Im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2011 wurde der
Entwurf der 13. FNP-Änderung öffentlich ausgelegt und parallel die Behörden /
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während der Beteiligungen
eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten
Form abgewogen werden.
Anlagen:
1) Kennzeichnung Änderungsbereich
KLM-FNP-13 (Stand 14.11.2011)
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 29.08. – 30.09.2011)
3) Beteiligung der Behörden
/ sonstigen Träger öffentl. Belange (Beteiligungszeitraum Juli/August 2011)