1. Der
Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 umfasst entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Anpassung des
Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13
(vgl. Anl. 3, Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche
Begründung werden gebilligt.
3. Der 2. Entwurf, die
Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein
Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen
einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom
15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht
worden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/10 vom
17.05.2010).
Die
13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich
übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5
Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dargestellt werden sollen.
Der
Entwurf der 13. Änderung des FNP wurde am 24.03.2011 von der
Gemeindevertretung gebilligt. In den daraufhin durchgeführten Beteiligungen der
Öffentlichkeit und der Behörden sind zahlreiche Stellungnahmen abgegeben worden,
die entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis eine Überarbeitung
des Entwurfes erforderlich machen.
So
war der Geltungsbereich der 13. Änderung anzupassen, nachdem die Bauleitplanung
für die Flächen des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ; Stahnsdorfer
Damm 1) vorübergehend ruht. Die zum Geltungsbereich der dortigen
Bauleitplan-Verfahren KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ und 15. Änderung des
FNP KLM-FNP-15 zählenden Flächen werden aus dem Geltungsbereich der
13. Änderung des FNP vollständig herausgenommen. Der nunmehr festgelegte
Geltungsbereich der 13. Änderung ist in Anl. 1 abgegrenzt.
Die
weiteren, inhaltlichen Änderungen im 2. Entwurf gegenüber dem
1. Entwurf sind in Anl. 4
(Übersichtsplan) und Anl. 5
(Erläuterungen) zusammenfassend dargestellt. Die vorgenommenen Änderungen
machen die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum – nunmehr 2. – Entwurf (vgl. Anl. 3,
Blatt 3) erforderlich.
1)
Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-13
2)
nur zur Information: Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-13, Stand 23.09.2010 (24.03.2011)
3)
Blatt 1 (Grünflächen,
Biotopflächen, Schutzgebiete u. Wasserflächen), Blatt 2 (Darstellung
Änderungsbereiche im wirksamen FNP) und Blatt 3 (2. Entwurf, Stand 14.11.2011)
4)
nur zur Information: wesentliche Änderungen 2. Entwurf
11/2011 – 1. Entwurf 02/2011
5)
Erläuterungen