Betreff
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 für Waldflächen
Vorlage
DS-Nr. 176/11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.    Der Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 umfasst ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis den in Anlage 1 gekennzeich­neten Bereich. Die Anpassung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anl. 3, Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche Begründung werden gebilligt.

3.    Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht worden (Amtsblatt für die Gemeinde Klein­machnow Nr. 06/10 vom 17.05.2010).

Die 13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dargestellt werden sollen.

Der Entwurf der 13. Änderung des FNP wurde am 24.03.2011 von der Gemeindevertretung gebilligt. In den daraufhin durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sind zahlreiche Stellungnahmen abgegeben worden, die entsprechend dem heute beschlosse­nen Abwägungsergebnis eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich machen.

So war der Geltungsbereich der 13. Änderung anzupassen, nachdem die Bauleit­planung für die Flächen des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ; Stahnsdorfer Damm 1) vorübergehend ruht. Die zum Geltungsbereich der dortigen Bauleitplan-Verfahren KLM-BP-045 „BBiZ Klein­machnow“ und 15. Änderung des FNP KLM-FNP-15 zählenden Flächen werden aus dem Geltungsbereich der 13. Änderung des FNP vollständig herausgenommen. Der nunmehr fest­gelegte Geltungsbereich der 13. Änderung ist in Anl. 1 abgegrenzt.

Die weiteren, inhaltlichen Änderungen im 2. Entwurf gegenüber dem 1. Entwurf sind in Anl. 4 (Übersichtsplan) und Anl. 5 (Erläuterungen) zusammenfassend dargestellt. Die vorgenommenen Änderungen machen die nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum – nunmehr 2. – Entwurf (vgl. Anl. 3, Blatt 3) erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 4.338,26

Budget/Teilhaushalt:

50

 Finanz-HH 2011

EURO: 4.338,26

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-13

2)       nur zur Information: Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-13, Stand 23.09.2010 (24.03.2011)

3)       Blatt 1 (Grünflächen, Biotopflächen, Schutzgebiete u. Wasserflächen), Blatt 2 (Darstellung Änderungsbereiche im wirksamen FNP) und Blatt 3 (2. Entwurf, Stand 14.11.2011)

4)       nur zur Information: wesentliche Änderungen 2. Entwurf 11/2011 – 1. Entwurf 02/2011

5)       Erläuterungen