Betreff
Errichtungsbeschluss für eine Verbindung zwischen Hort Wirbelwind und Anbau der Eigenherd-Schule im 1. Obergeschoss
Vorlage
DS-Nr. 109/11/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, eine Verbindung zwischen dem Hort Wirbelwind und dem Anbau der Eigenherd-Schule im 1. Obergeschoss mittels eines Wanddurchbruchs und einer Treppe herzustellen.
  2. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000,-€ werden im Haushalt 2012 zur Verfügung gestellt.

Der Hort Wirbelwind an der Eigenherd-Schule hat seit längerer Zeit so viele Kinder in Betreuung, dass eine Nutzung von Schulräumen für die Betreuung der Hortkinder erforderlich ist. Die Räume werden teilweise in alleiniger Nutzung und teilweise zur Doppelnutzung Schule/Hort bereitgestellt.

Bisher befinden sich die vom Hort genutzten Räume im Erdgeschoss des Anbaus.

 

Zur organisatorischen Vereinfachung der alltäglichen Abläufe im Hort- sowie im Schulbetrieb empfiehlt es sich, die baulichen Gegebenheiten derart umzugestalten, dass eine Verbindung zwischen dem Anbau der Eigenherd-Schule und dem Hort Wirbelwind im 1. Obergeschoss hergestellt wird.

Dies ist seit längerem ein Wunsch von Hort und Schule.

Für den Hort bedeutet dies, dass er die Räumlichkeiten im Obergeschoss des Anbaus besser nutzen kann und diese direkt über das Hortgebäude erreicht, ohne in den Schulbetrieb einzugreifen.

Das pädagogische Gesamtkonzept der Eigenherd-Schule, welches unter anderem vorsieht, Schülerinnen und Schüler jahrgangsweise in nahegelegenen Räumlichkeiten unterzubringen, kann nach diesen Umbaumaßnahmen besser umgesetzt werden. Bei klassenübergreifendem Arbeiten sowie im Vertretungsfall kann auf diese Weise deutlich flexibler agiert werden.

 

Daher wurde das Büro Kuhn & Co., Berlin, im September 2010 mit der Vorplanung beauftragt. Mit der Vorlage dieser Planungen erschließen sich für die Schule und den Hort flexible Nutzungsmöglichkeiten für die Zukunft.

 

Es ist vorgesehen, im 1. Obergeschoss einen Wanddurchbruch zu schaffen (s. Anlage 3). Aufgrund des über einen Meter unterschiedlichen Höhenniveaus der direkt aneinandergrenzenden Gebäude von Hort und Schule soll zur Verbindung der Gebäudeteile und -ebenen eine Treppe hergestellt werden, welche in das Schulgebäude hineinragt (s. Anlage 4). Zudem ist direkt am Gebäudeübergang eine Tür geplant.

 

Nach der vorliegenden Kostenberechnung (s. Anlage 5) ist mit Netto-Baukosten in Höhe von ca. 40.000 € zu rechnen.

Hinzuzurechnen sind Kosten in der Kostengruppe 400 (Bauwerk-Technische Anlagen) für die Anpassung der elektrischen Anlagen (Elektro und Heizung) in Höhe von ca. 8.000 € sowie eine 15%ige Sicherheit (für Baugenehmigung, Statik, eventuell Vermessung, eventuell erforderliche brandschutztechnische Ertüchtigung).

Für diese Maßnahme werden einschließlich Umsatzsteuer (19 %) Kosten in Höhe von insgesamt ca. 66.000 € veranschlagt, aufgerundet 70.000 €.

 

Die Mittel in Höhe von ca. 70.000,-€ sollen mit dem Haushalt 2012 bereitgestellt werden.

 

Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsicht ist zur Erteilung der Baugenehmigung eine barrierefreie Ausführung der Verbindung im 1. Obergeschoss nicht erforderlich.

 

Folgekosten fallen in geringem Umfang für die Reinigung der Treppe und die Wartung der Brandschutztür an.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

40.08

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

21.10

 Finanz-HH 2012

EURO: 70.000,00

Maßnahmen-Nr:

M-000185

 

 

 

 

 


 

Anlagen  

  1. Luftaufnahme der Eigenherd-Schule
  2. Übersicht Schul- und Hortgebäude im Erdgeschoss
  3. Grundrisse der betroffenen Gebäudeteile
  4. bauliche Veränderungen - Grundriss und Schnitt
  5. Kostenberechnung vom 27.09.2010