Die
anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen und
öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Kleinmachnow wird
beschlossen.
Die in der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.11.2009 beschlossene Ordnungsbehördliche
Verordnung wurde im Amtsblatt Nr. 13/2009 bekannt gemacht.
Dort heißt
es in § 15 Abs. 1 Ziffer 8:
Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 2 Ziffer 8
Grünflächen mit KFZ befährt.
In § 4 Abs.
2 Ziffer 8 heißt es aber:
Plakate,
Anschläge oder andere Werbemittel jeglicher Art anzubringen, sofern keine
Genehmigung oder Duldung nach der Werbesatzung oder der Sondernutzungssatzung
der Gemeinde vorliegt.
Letztere
Bestimmung korrespondiert nicht zum OWi-Tatbestand in § 15 Abs. 1 Ziffer 8, ist
aber auch in § 4 Abs. 2 Ziffer 2 bereits geregelt.
Es ist also
erforderlich, diesen Fehler zu korrigieren.
Gemäß § 33
OBG treten Ordnungsbehördliche Verordnungen 1 Woche nach Bekanntmachung in
Kraft, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Das
Inkrafttreten der 1. Änderung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung ist im
öffentlichen Interesse auf einen Tag nach Bekanntmachung vorverlegt worden.
Anlage
Ordnungsbehördliche
Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der
Gemeinde Kleinmachnow