Betreff
Grundstücksübertragung Weinberg-Gymnasium
Vorlage
DS-Nr. 189/11
Art
Beschlussvorlage

 

Der Übertragung des Weinberg-Gymnasiums mit dem dazugehörigen noch zu vermessenden Grundstücksanteil auf den Landkreis Potsdam-Mittelmark wird zugestimmt.

 

Die Übertragung erfolgt entsprechend den Regelungen des § 107 BbgSchulG.


 

Die Gemeinde Kleinmachnow ist Eigentümerin des Grundstücks Flur 13 Flurstück 313 mit einer Größe von 22 104 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 6124 lfd. Nr. 86.

 

Davon sind eine Teilfläche von ca. 819 m² öffentliche Verkehrsfläche; Gemeindestraße „Am Weinberg“ sowie eine Teilfläche von ca. 1 777 m² Standort der Musikschule.

Zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark wurden 1994 über den Standort des Weinberg-Gymnasiums, der Baracke, die 2011 abgerissen wurde und der Musikschule nach § 51 des Ersten Schulreformgesetzes Nutzungsverträge geschlossen.

Eine Eigentumsübertragung ist jedoch unterblieben.

 

Der Landkreis hat auf eigene Kosten bereits die Sanierung des Gymnasiums vorgenommen sowie eine Turnhalle errichtet. Gegenwärtig wird der Anbau einer Cafeteria und weiterer Fachkabinette vorbereitet. In den kommenden Jahren beabsichtigt der Landkreis am Schulstandort weiter zu investieren.

 

Direkt in das Eigentum des Landkreises soll nunmehr gemäß § 107 BbgSchulG das unmittelbare Grundstück des Weinberg-Gymnasiums und die Fläche der ehemaligen Schulbaracke entschädigungslos übertragen werden. Die Grenzen sind im Rahmen des katasterlichen Teilungsverfahrens zu bestimmen. Die Kosten trägt der Landkreis.

 

Wird das übereignete Schulvermögen nicht mehr für schulische Zwecke benötigt, erhebt die Gemeinde den Rückübertragungsanspruch gemäß § 107 Abs. 3 BbgSchulG innerhalb eines Jahres.

 

Im Eigentum der Gemeinde verbleiben die Straßenfläche Am Weinberg und die Musikschule, deren konkrete Flurstücksgrößen nach o.g. katasterlichem Teilungsverfahren festgestellt werden.

 

Das zu übertragene Vermögen wird gegenwärtig als wirtschaftliches Eigentum des Landkreises geführt und ist mit je 1 € Erinnerungswert als Buchwert für Grundstück und Gebäude bei der Gemeinde bilanziert.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

Antrag

Auszug BbgSchulG

Flurkartenauszug