Der
Übertragung des Weinberg-Gymnasiums mit dem dazugehörigen noch zu vermessenden Grundstücksanteil
auf den Landkreis Potsdam-Mittelmark wird zugestimmt.
Die
Übertragung erfolgt entsprechend den Regelungen des § 107 BbgSchulG.
Die
Gemeinde Kleinmachnow ist Eigentümerin des Grundstücks Flur 13 Flurstück 313 mit
einer Größe von 22 104 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 6124
lfd. Nr. 86.
Davon
sind eine Teilfläche von ca. 819 m² öffentliche Verkehrsfläche; Gemeindestraße
„Am Weinberg“ sowie eine Teilfläche von ca. 1 777 m² Standort der Musikschule.
Zwischen
der Gemeinde Kleinmachnow und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark wurden 1994 über
den Standort des Weinberg-Gymnasiums, der Baracke, die 2011 abgerissen wurde und
der Musikschule nach § 51 des Ersten Schulreformgesetzes Nutzungsverträge
geschlossen.
Eine
Eigentumsübertragung ist jedoch unterblieben.
Der
Landkreis hat auf eigene Kosten bereits die Sanierung des Gymnasiums
vorgenommen sowie eine Turnhalle errichtet. Gegenwärtig wird der Anbau einer
Cafeteria und weiterer Fachkabinette vorbereitet. In den kommenden Jahren
beabsichtigt der Landkreis am Schulstandort weiter zu investieren.
Direkt
in das Eigentum des Landkreises soll nunmehr gemäß § 107 BbgSchulG das unmittelbare
Grundstück des Weinberg-Gymnasiums und die Fläche der ehemaligen Schulbaracke entschädigungslos
übertragen werden. Die Grenzen sind im Rahmen des katasterlichen
Teilungsverfahrens zu bestimmen. Die Kosten trägt der Landkreis.
Wird
das übereignete Schulvermögen nicht mehr für schulische Zwecke benötigt, erhebt
die Gemeinde den Rückübertragungsanspruch gemäß § 107 Abs. 3 BbgSchulG
innerhalb eines Jahres.
Im
Eigentum der Gemeinde verbleiben die Straßenfläche Am Weinberg und die
Musikschule, deren konkrete Flurstücksgrößen nach o.g. katasterlichem
Teilungsverfahren festgestellt werden.
Das
zu übertragene Vermögen wird gegenwärtig als wirtschaftliches Eigentum des
Landkreises geführt und ist mit je 1 € Erinnerungswert als Buchwert für
Grundstück und Gebäude bei der Gemeinde bilanziert.
Anlagen:
Antrag
Auszug
BbgSchulG
Flurkartenauszug