Betreff
Sanierung und Betrieb des Freibades Kiebitzberge - Festlegung eines Organisationsmodells zur interkommunalen Zusammenarbeit der Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf/Festlegung weiterer Arbeitsschritte
Vorlage
DS-Nr. 195/11
Art
Beschlussvorlage

I.          Organisationsmodell

1.  Als Organisationsmodell für die Sanierung und den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf wird die „Gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.

2.  Als mögliche Rechtsformen werden die GmbH oder GmbH & Co. KG  gewählt.

3.  Das Freibad soll durch die Gemeinde Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden.

 

II.         Weitere Arbeitsschritte

1.  Auswahl der verbindlichen Rechtsform der gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.

2.  Durchführung einer unabhängigen, sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.

3.  Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile         der als einzige Gesellschafter an der gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.

4.  Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.

5.  Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

6.  Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die kommunalen Vertretungen.

7.  Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

 

Anlagen

1.    Kurzbericht Vergabe- und haushaltsrechtliche Bewertung (Langfassung liegt in der Verwaltung zur Einsichtnahme aus)

2.    Präsentation

3.    Sanierungskonzept von 2010


Zur Vorbereitung der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zum Betrieb und zur Sanierung des Freibades Kiebitzberge haben sich die Bürgermeister von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow entschlossen, die erforderlichen Schritte unter Zuhilfenahme der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte und der PSPC Private Sector Participation Consult GmbH vorzubereiten. Die erste Verfahrensstufe (Vorbereitungsphase) umfasste die Bestimmung der zur Unternehmensgründung notwendigen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung eines möglichen Unternehmenskonzeptes sowie die vergabe- und haushaltsrechtliche Überprüfung des Unternehmenskonzeptes. Auftraggeberin der ersten Verfahrensstufe war allein die Gemeinde Kleinmachnow. Diese Phase ist nunmehr abgeschlossen und soll durch die Vertretung gemäß Punkt I. des Beschlussvorschlages beschlossen werden.

 

Das Ergebnis der ersten Verfahrensstufe kann wie folgt zusammengefasst werden:

-  eine gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft wird aufgrund der wirtschaftlichen Vorteilshaftigkeit

sowie der lösbaren vergabe- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen zur Umsetzung empfohlen;

-  als mögliche Rechtsform kommen die GmbH oder die GmbH & Co. KG in Betracht;

- vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird die Einbringung des Grundstücks als Sacheinlage in die Gesellschaft empfohlen, wobei hier darauf hinzuweisen ist, dass insoweit wohl eine Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich ist.

 

Aufgrund dieser Bewertung können - nach erfolgter Beschlussfassung durch die Vertretung - die weiteren Schritte/Untersuchungen gem. Punkt II. abgearbeitet werden. Dabei geht es dann insbesondere um die Durchführung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für den Vergleich und die Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante „Bronze“ (vgl. hierzu Sanierungskonzept vom 06.07.2010) als Entscheidungsgrundlage für die Vertretung zur Gesellschaftsgründung. Weiterhin ist die Kommunalaufsicht im Vorfeld wegen erforderlicher Genehmigungen mit einzubeziehen und rechtliche Anforderungen an die Vertragsgestaltung - einschließlich der Einlagenverteilung - sind festzulegen.  Schlussendlich sollen dann der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und beschlossen sowie die kommunalaufsichtliche Genehmigung eingeholt werden.

 

Zielsetzung ist, zu einer Gesellschaftsgründung im Herbst 2012 zu kommen, so dass ab 2013 die Gesellschaft arbeitsfähig ist und ihren Betrieb aufnehmen kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die weiteren Arbeitsschritte – die Verfahrensstufen 2 und 3 - ist voraussichtlich mit Beratungskosten in Höhe von ca. 90.000 € zu rechnen, die anteilig von den Kommunen als gemeinsame Auftraggeber getragen werden sollen.  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 75.000,00

Budget/Teilhaushalt:

40.17

 Finanz-HH 2012

EURO: 75.000,00

Produktgruppe:

42.40

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: