I. Organisationsmodell
1. Als Organisationsmodell für die Sanierung und
den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen Kleinmachnow, Teltow,
Stahnsdorf wird die „Gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.
2. Als mögliche Rechtsformen werden die GmbH oder
GmbH & Co. KG gewählt.
3. Das Freibad soll durch die Gemeinde
Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden.
II. Weitere Arbeitsschritte
1. Auswahl der verbindlichen Rechtsform der
gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.
2. Durchführung einer unabhängigen,
sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der
Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter
Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.
3. Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher
Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die
Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile der als einzige Gesellschafter an der
gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.
4. Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.
5. Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK
bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
6. Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die
kommunalen Vertretungen.
7. Einholung der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des
Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Anlagen
1. Kurzbericht Vergabe- und
haushaltsrechtliche Bewertung (Langfassung liegt in der Verwaltung zur
Einsichtnahme aus)
2. Präsentation
3. Sanierungskonzept von
2010
Zur Vorbereitung der Gründung einer gemeinsamen
Gesellschaft zum Betrieb und zur Sanierung des Freibades Kiebitzberge haben
sich die Bürgermeister von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow entschlossen,
die erforderlichen Schritte unter Zuhilfenahme der Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte
und der PSPC Private Sector Participation Consult GmbH vorzubereiten. Die erste
Verfahrensstufe (Vorbereitungsphase) umfasste die Bestimmung der zur
Unternehmensgründung notwendigen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung eines
möglichen Unternehmenskonzeptes sowie die vergabe- und haushaltsrechtliche
Überprüfung des Unternehmenskonzeptes. Auftraggeberin der ersten
Verfahrensstufe war allein die Gemeinde Kleinmachnow. Diese Phase ist nunmehr
abgeschlossen und soll durch die Vertretung gemäß Punkt I. des Beschlussvorschlages
beschlossen werden.
Das Ergebnis der ersten Verfahrensstufe kann wie
folgt zusammengefasst werden:
- eine
gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft wird aufgrund der wirtschaftlichen
Vorteilshaftigkeit
sowie der lösbaren
vergabe- und haushaltsrechtlichen Fragestellungen zur Umsetzung empfohlen;
- als
mögliche Rechtsform kommen die GmbH oder die GmbH & Co. KG in Betracht;
-
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht wird die Einbringung
des Grundstücks als Sacheinlage in die Gesellschaft empfohlen, wobei hier
darauf hinzuweisen ist, dass insoweit wohl eine Genehmigung der
Kommunalaufsicht erforderlich ist.
Aufgrund dieser Bewertung können - nach erfolgter
Beschlussfassung durch die Vertretung - die weiteren Schritte/Untersuchungen
gem. Punkt II. abgearbeitet werden. Dabei geht es dann insbesondere um die
Durchführung der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für den
Vergleich und die Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen
unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante „Bronze“ (vgl. hierzu
Sanierungskonzept vom 06.07.2010) als Entscheidungsgrundlage für die Vertretung
zur Gesellschaftsgründung. Weiterhin ist die Kommunalaufsicht im Vorfeld wegen
erforderlicher Genehmigungen mit einzubeziehen und rechtliche Anforderungen an
die Vertragsgestaltung - einschließlich der Einlagenverteilung - sind
festzulegen. Schlussendlich sollen dann
der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und beschlossen sowie die kommunalaufsichtliche
Genehmigung eingeholt werden.
Zielsetzung ist, zu einer Gesellschaftsgründung
im Herbst 2012 zu kommen, so dass ab 2013 die Gesellschaft arbeitsfähig ist und
ihren Betrieb aufnehmen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die weiteren Arbeitsschritte – die
Verfahrensstufen 2 und 3 - ist voraussichtlich mit Beratungskosten in Höhe von
ca. 90.000 € zu rechnen, die anteilig von den Kommunen als gemeinsame
Auftraggeber getragen werden sollen.