1.
Der Bürgermeister wird erneut beauftragt,
für den Schleusenweg den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.5.2009 zur
DS-Nr. 108/09 (Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation) auf Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von abschnittsweise 30 km/h umzusetzen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber
hinaus rasch ein Konzept vorzulegen, dessen Realisierung zu einer wirksamen
zusätzlichen Verkehrsreduzierung und Verkehrslärmminderung im reinen Wohngebiet
Schleusenweg/Märkische Heide führt. Für den Schleusenweg müssen die Aufhebung
der Vorfahrtsregelung und die Anordnung versetzten Parkens für Kraftfahrzeuge
Bestandteile eines solchen Konzepts sein. Des Weiteren soll über ein
intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur
Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.
Die Belastung des Wohngebiets
Schleusenweg/Märkische Heide durch Verkehrslärm ist seit Jahren Gegenstand
wachsender Klagen der betroffenen Anwohner. Die Gemeindevertretung hat
versucht, mit dem „Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation“ von 2009, dem
Auftrag von 2008 für ein Gutachten gegen den Lärm von der Autobahn sowie mit
den Anweisungen und Vorschlägen im 2010 ausgelegten Lärmaktionsplan 2. Stufe
der Verlärmung durch die anschwellende Verkehrsbelastung entgegenzusteuern.
Ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung
auf der Autobahn in der Ortslage Kleinmachnow wurde vom Bürgermeister im
November 2011 gestellt. Das Wachstum des Durchgangsverkehrs durch das reine
Wohngebiet, das insbesondere über Schleusenweg und Märkische Heide immer
stärker vom Schleichverkehr als Zubringer von und zur Autobahn sowie als Bypass
zur Hohen Kiefer genutzt wird, kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
der Autobahn nicht beschränkt werden. Hiergegen sind gezielte Maßnahmen im
Wohngebiet selbst erforderlich. Nach dem Wegfall der Radwegbenutzungspflicht
und der Einstellung des ÖPNV-Linienverkehrs auf dem Schleusenweg gibt es kein
Hindernis mehr, dort sofort aus Lärmschutzgründen die von der
Gemeindevertretung schon im Jahre 2009 geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h anzuordnen. Diese Maßnahme ist zeitnah durch Aufhebung der
Vorfahrtsberechtigung am Schleusenweg sowie durch Anordnung versetzten Parkens
zu flankieren. Das Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide ist
planungsrechtlich als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Seine Anwohnerinnen
und Anwohner haben den höchsten Anspruch auf Immissionsschutz. Dem muss die
Verwaltung durch entsprechende Verkehrsorganisation zwingend Rechnung tragen.
Ein Konzept dazu, das Schleichverkehr wirksam aus dem Gebiet heraushält, zum
Beispiel durch gegenläufige Einbahnstraßen, ist rasch vorzulegen.