Betreff
Lärmminderung durch Verkehrsberuhigung und -vermeidung im reinen Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide
Vorlage
DS-Nr. 196/11
Art
Antrag

1.         Der Bürgermeister wird erneut beauftragt, für den Schleusenweg den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.5.2009 zur DS-Nr. 108/09 (Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation) auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von abschnittsweise 30 km/h umzusetzen.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber hinaus rasch ein Konzept vorzulegen, dessen Realisierung zu einer wirksamen zusätzlichen Verkehrsreduzierung und Verkehrslärmminderung im reinen Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide führt. Für den Schleusenweg müssen die Aufhebung der Vorfahrtsregelung und die Anordnung versetzten Parkens für Kraftfahrzeuge Bestandteile eines solchen Konzepts sein. Des Weiteren soll über ein intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.


Die Belastung des Wohngebiets Schleusenweg/Märkische Heide durch Verkehrslärm ist seit Jahren Gegenstand wachsender Klagen der betroffenen Anwohner. Die Gemeindevertretung hat versucht, mit dem „Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation“ von 2009, dem Auftrag von 2008 für ein Gutachten gegen den Lärm von der Autobahn sowie mit den Anweisungen und Vorschlägen im 2010 ausgelegten Lärmaktionsplan 2. Stufe der Verlärmung durch die anschwellende Verkehrsbelastung entgegenzusteuern.

Ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn in der Ortslage Kleinmachnow wurde vom Bürgermeister im November 2011 gestellt. Das Wachstum des Durchgangsverkehrs durch das reine Wohngebiet, das insbesondere über Schleusenweg und Märkische Heide immer stärker vom Schleichverkehr als Zubringer von und zur Autobahn sowie als Bypass zur Hohen Kiefer genutzt wird, kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn nicht beschränkt werden. Hiergegen sind gezielte Maßnahmen im Wohngebiet selbst erforderlich. Nach dem Wegfall der Radwegbenutzungspflicht und der Einstellung des ÖPNV-Linienverkehrs auf dem Schleusenweg gibt es kein Hindernis mehr, dort sofort aus Lärmschutzgründen die von der Gemeindevertretung schon im Jahre 2009 geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen. Diese Maßnahme ist zeitnah durch Aufhebung der Vorfahrtsberechtigung am Schleusenweg sowie durch Anordnung versetzten Parkens zu flankieren. Das Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide ist planungsrechtlich als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Seine Anwohnerinnen und Anwohner haben den höchsten Anspruch auf Immissionsschutz. Dem muss die Verwaltung durch entsprechende Verkehrsorganisation zwingend Rechnung tragen. Ein Konzept dazu, das Schleichverkehr wirksam aus dem Gebiet heraushält, zum Beispiel durch gegenläufige Einbahnstraßen, ist rasch vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: