1)
Die
Gemeindevertretung hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ fristgemäß eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange
geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in
Kenntnis zu setzen.
Hinweis: Das Bebauungsplan-Verfahren
wird nach dem BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB ‑ durchgeführt.
Die
Gemeindevertretung beschloss am 11.02.2010 (DS-Nr.: 004/ 10) die Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 21.12.2010 statt. Es nahmen zwei Bürger
an diesem Termin teil.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche
Auslegung) zum Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom
01.11.2011 bis 02.12.2011, ferner wurden die Behörden/ Träger öffentlicher
Belange (TöB) beteiligt, deren Aufgabenbereiche durch den Bebauungsplan tatsächlich
berührt sind. Beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme
gebeten wurden 30 TöB mit Schreiben 11.07.2011.
Die Auswertung der TöB-Beteiligung ist in Anlage 2 dargestellt. Anregungen von Bürgern
gingen insgesamt drei ein, wobei es sich bei der Stellungnahme lfd. Nr. 2 um
eine Sammeläußerung für mehrere Grundstückseigentümer handelt (vgl. Anlage 3).
Die
eingegangen Stellungnahmen können in den Anlagen dargestellten Form abgewogen
werden.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2)
Stellungnahmen
der Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
3)
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit