Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-023 "Alleewäldchen"
Vorlage
DS-Nr. 198/11
Art
Beschlussvorlage

 

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entspre­chend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:

Planzeichnung (Maßstab im Original: 1:500)
als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jeder­mann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung beschloss am 11.02.2010 (DS-Nr.: 004/ 10) die Aufstellung des Bebau­ungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägung der ein­gegangenen Stellungnahmen und Anregungen, kann der Bebauungsplan

KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

 

Hinweis:

Die Begründung wird spätestens bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 09.02.2012 nachgereicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 374,85

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 374,85

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2)         Planzeichnung (Maßstab im Original: 1:500, Stand 09.01.2011

3)         Begründung