1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im
Original: 1:500)
als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden
kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung beschloss am 11.02.2010 (DS-Nr.: 004/ 10) die Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
und Anregungen, kann der Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
als
Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Hinweis:
Die
Begründung wird spätestens bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 09.02.2012
nachgereicht.
Anlagen:
1)
Geltungsbereich
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2)
Planzeichnung
(Maßstab im Original: 1:500, Stand 09.01.2011
3)
Begründung