1)
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012
gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die
Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
2)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der
Auslegung benachrichtigt werden.
Die Gemeindevertretung beschloss am 16.06.2011
die Änderung des am 16.11.2007 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033
„Bürgerhaussiedlung Süd“.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf
Regelungen beschränken, mit denen straßenseitige Anbauten an den
Siedlungshäusern, über die festgesetzte vordere Baugrenze hinaus, künftig in
begrenztem Umfang planungsrechtlich zulässig werden.
Anlass hierzu ist, dass seit Inkrafttreten des
Bebauungsplans regelmäßig bei der Gemeinde angefragt wird, ob bei bestehenden Wohngebäuden
auf Grund der dort oft eingeschränkten Grundrisse eingeschossige Eingangsbereiche
mit den Funktionen Windfang, Garderobe und WC angefügt werden dürfen. Bisher
sind solche straßenseitigen Anbauten, obwohl im Geltungsbereich zahlreich vorhanden,
planungsrechtlich unzulässig.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung sollen
deshalb die TF-Nr. 2.4.1 „Baugrenzen“ und 4.3 „Anbauten“ entsprechend geändert
werden (vgl. Anlage 2).
Klargestellt werden soll auch die textliche Abgrenzung des Geltungsbereiches
(vgl. Anl. 2, I. Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Auf frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit
nach §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) nach § 4
Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Anlagen:
1)
Geltungsbereich
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
2)
Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand 09.01.2012)
nur zur Information:
3)
Gegenüberstellung
rechtswirksame Festsetzungen – beabsichtigte neue Festsetzungen