Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 "Bürgerhaussiedlung Süd" (Textbebauungsplan)
Vorlage
DS-Nr. 200/11
Art
Beschlussvorlage

1)         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

2)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung beschloss am 16.06.2011 die Änderung des am 16.11.2007 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll sich auf Regelungen beschränken, mit denen straßen­seitige Anbauten an den Siedlungshäusern, über die festgesetzte vordere Baugrenze hinaus, künftig in begrenztem Umfang planungsrechtlich zulässig werden.

Anlass hierzu ist, dass seit Inkrafttreten des Bebauungsplans regelmäßig bei der Gemeinde ange­fragt wird, ob bei bestehenden Wohngebäuden auf Grund der dort oft eingeschränkten Grund­risse eingeschossige Eingangsbereiche mit den Funktionen Windfang, Garderobe und WC ange­fügt werden dürfen. Bisher sind solche straßenseitigen Anbauten, obwohl im Geltungsbereich zahlreich vorhanden, planungsrechtlich unzulässig.

Mit der Aufstellung der 1. Änderung sollen deshalb die TF-Nr. 2.4.1 „Baugrenzen“ und 4.3 „Anbau­ten“ entsprechend geändert werden (vgl. Anlage 2). Klargestellt werden soll auch die textliche Abgrenzung des Geltungsbereiches (vgl. Anl. 2, I. Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Auf frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) nach § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs­planes auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 5.000

Budget/Teilhaushalt:

     50/ 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 5.000

Produktgruppe:

     51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

2)         Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand 09.01.2012)

nur zur Information:

3)         Gegenüberstellung rechtswirksame Festsetzungen – beabsichtigte neue Festsetzungen