Betreff
Grundsatzbeschluss Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße
Vorlage
DS-Nr. 203/11
Art
Beschlussvorlage

Für die Straße Stolper Weg zwischen Heidefeld/Eichhörnchenweg und Heinrich-Hertz-Straße ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung für folgendes Bauprogramm zu erarbeiten:

 

Ø              Anlage eines 1,50 m breiten Fußweges auf der Nordseite und

Ø              Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn beidseitig für Fahrradfahrer.


Der Ortsteil Dreilinden ist fuß- und radläufig derzeit nur über den Stahnsdorfer Damm und den Europarc angebunden, wobei ab Heinrich-Hertz-Straße – Stolper Weg auf dem Stolper Weg auf der Fahrbahn gelaufen werden muss und Fahrräder ebenfalls die Fahrbahn benutzen. Zur besseren Erreichbarkeit wurde eine Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro „Merkel Consult“ durchgeführt, in der insgesamt sieben Varianten untersucht wurden. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.09.2011 für die Variante – Gehwegbau auf der nördlichen Seite des Stolper Weges („Deponieseite“) ausgesprochen, mit Markierung beider Radfahrangebotsstreifen. In der Anlage ist die Planung dargestellt, wobei im Bereich der Deponie der Gehweg auf dem Wartungsweg der Deponie verläuft. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 21.09.2011 größtenteils die Meinung vertreten, dass der Gehweg und die Angebotsstreifen nicht realisiert werden sollen.

 

Der Bau des Gehweges würde eine neue Erschließungsanlage darstellen. Damit würde nach BauGB eine Umlagepflicht bestehen. Dies betrifft das Grundstück ehemalige Deponie als Grünfläche, das Grundstück von MIOS mit Erhaltungsbindung Grünfläche, das danebenliegende Gewerbegrundstück bis zur Fahrenheitstraße sowie das Grundstück McDonalds und das danebenliegende Grundstück bis zum Kreisverkehr. Danach müssten diese Grundstückseigentümer entsprechend Art und Maß der Nutzung ihrer Grundstücke 90 % der entstehenden Kosten übernehmen. Für die Markierung der Angebotsstreifen auf der Fahrbahn wäre eine Umlage nicht möglich.

 

Nach Beschlussfassung DS-Nr. 203/11 soll die Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenrechnung beauftragt werden. Die Kostenschätzung aus der Vorplanung betrug ca. 260.000,00 €.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 20.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50.26

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage

Lageplan