Betreff
Pilotschule Inklusion der Grundschule Auf dem Seeberg
Vorlage
DS-Nr. 005/12
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Gemeinde Kleinmachnow unterstützt ausdrücklich die Bewerbung der Grundschule Auf dem Seeberg als Pilotschule Inklusion.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Erforderliche zu tun, um als Schulträger das Antragsverfahren Pilotschule Inklusion für die Grundschule Auf dem Seeberg zu unterstützen.

 


Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg schreibt in Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahmepakets für das Land Brandenburg „Auf dem Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ eine ab dem Schuljahr 2012/2013 beginnende Pilotphase zur Entwicklung einer inklusiven Bildungslandschaft im Land Brandenburg aus.

 

Mit E-Mail des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 wurde die Gemeinde Kleinmachnow über die Ausschreibung der Pilotphase zur Entwicklung einer inklusiven Bildungslandschaft, die Prüfkriterien und den Zeitplan informiert (Anlage 1 E-Mail des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 nebst Anlagen Ausschreibung Pilotprojekt, Prüfkriterien, Zeitplan).

 

Folgende Rahmenbedingungen sind für das freiwillige Projekt vorgegeben:

  1. Alle Kinder eines Schulbezirkes werden in die Grundschule aufgenommen, Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich KSHG können im Gemeinsamen Unterricht aufgenommen werden, denn besonders auf diese Gruppe bezieht sich die UN-Konvention.
  2. Im Einvernehmen mit den Eltern wird kein Förderausschussverfahren für den bereich LES durchgeführt. Keine Schülerin, kein Schüler wird in die entsprechende Förderschule bzw.
    -klasse überwiesen.
  3. Für alle Pilotschule stehen für 5 % der Gesamtschülerzahl 3,5 LWS/Schüler als Basisausstattung für förderdiagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES zur Verfügung. Zusätzliche LWS werden durch das staatliche Schulamt auf einzelne Pilotschulen mit besonderen Problemlagen verteilt. Die Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen LWS werden durch das MBJS noch abschließend geklärt.
  4. Jede FLEX-Klasse erhält wie bisher zusätzlich 5 LWS für Differenzierung. Die Zuweisung für die förderdiagnostische Lernbegleitung ist in der Grundausstattung bereits enthalten.
  5. Bei der Bildung von Klassen an den Pilotschulen gilt der Frequenzrichtwert von 23 Schülerinnen und Schülern. Die obere Grenze der Bandbreite für die Bildung von Klassen beträgt 25.
  6. Für Schülerinnen und Schüler mit anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten werden auf der Grundlage des Feststellungsverfahrens individuell zusätzliche Stunden für den GU zur Verfügung gestellt.
  7. Jede Schule sollte nach Möglichkeit über sozialpädagogische Kompetenz verfügen. Hierfür ist eine intensive Kooperation und Abstimmung zwischen Schulträger und Schule erforderlich.
  8. Die Schule arbeitet nach einem ganzheitlichen, schulinternen Unterrichtskonzept auf Grundlage des Rahmenlehrplans für die Grundschule und führt für jedes Kind einen individuellen Lehrplan. Danach richtet sich auch die individuelle Leistungsfeststellung und -bewertung. Schülerinnen und Schüler können eine Jahrgangsstufe ohne Anrechnung auch ihre Schulbesuchsjahre wiederholen.
  9. Die Schule erhält eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung sowie Transferleistungen durch regionalen und überregionalen Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen.
  10. Die Schulen werden wissenschaftlich begleitet. Jeweils eine Lehrkraft der Schule übernimmt die Aufgabe zur Koordinierung aller schulinternen Organisationsprozesse für das Qualitätsmanagement und die überschulischen Transferleistungen. Dafür werden den Schulen jeweils 2 LWS zur Verfügung gestellt.

 

Für die Hortbetreuung sieht das Programm keine zusätzlichen Maßnahmen vor. Zusätzliche Betreuungsangebote im Hort können nur mit zusätzlicher Unterstützung durch die Gemeinde geschaffen werden.

 

 

Die Schulleitungen wurden bereits im Dezember 2011 direkt über das staatliche Schulamt zum Pilotprojekt informiert.

 

Die Schulleitung der Grundschule Auf dem Seeberg entschied sich zunächst zur Beratung im Rahmen des Lehrerkollegiums. Eine Information an den Schulträger oder an den Hort erfolgte nicht.

 

Die Lehrerkonferenz der Grundschule Auf dem Seeberg beschloss in ihrer Sitzung am 09. Januar 2012 mehrheitlich, die Interessenbekundung zu befürworten. Zur Information wird die Anlage 2 Präsentation der Grundschule Auf dem Seeberg „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ zur Lehrerkonferenz am 09.01.2012 befügt.

 

Die mit E-Mail vom 12. Januar 2012 einberufene außerordentliche Schulkonferenz der Grundschule Auf dem Seeberg beschloss in ihrer Sitzung am 17. Januar 2012 einstimmig, die Interessenbekundung zu befürworten.

 

Gremienbeschlüsse des Hortes „Am Hochwald“ liegen nicht vor.

 

 

Die Dringlichkeit begründet sich durch die vorgegebene Terminsetzung zur Einreichung der Interessenbekundung. Die Interessenbekundung ist ausweislich des übergebenen Terminplanes bis zum 25. Januar 2012 beim staatlichen Schulamt einzureichen. Dieser Interessenbekundung ist unter anderem die Zustimmung des Schulträgers sowie Aussagen zur Standortsicherung beizufügen.

 

Das Engagement der Grundschule Auf dem Seeberg zur Interessenbekundung als Pilotschule soll ausdrücklich unterstützt werden. Die Pilotphase bietet die Chance, sich aktiv einzubringen und den Prozess mit zu gestalten.

 

Der Mietvertrag zum Objekt der Grundschule Auf dem Seeberg ist mit einer festen Laufzeit bis zum 31. Juli 2015 abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr, wenn es nicht von einer Mietvertragspartei unter Einhaltung einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird. Positive Signale zur Verlängerung der Mietvertragszeit wurden bereits mündlich durch den Vermieter gegeben. Der Vermieter wird schriftlich zur Aufnahme von Mietvertragsverhandlungen zur langfristigen Sicherung des Schulstandortes aufgefordert.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Kleinmachnow sind derzeit nicht bezifferbar.

Mögliche Kosten können entstehen für -in Abhängigkeit von Behinderungen oder Einschränkungen erforderliche- bauliche Veränderungen im Schul-/Hortgebäude, den Außenanlagen sowie die Anschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände und Materialien für Schule und Hort.

Zudem könnte sozialpädagogisches Personal durch den Schulträger zur Verfügung gestellt werden (Kosten für eine Stelle ca. 45.000 €/Jahr).

Für den Hortbereich ist zusätzliches pädagogisches und ggf. sonderpädagogisches Personal erforderlich (Kosten für eine Stelle ca. 45.000 €/Jahr) sowie eine Fortbildung des vorhandenen pädagogischen Personals.

Im Haushalt 2012 ff. sowie im Wirtschaftsplan des Kita-Verbundes 2012 sind derzeit keine derartigen Mittel vorgesehen. Sie müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und sind ggf. nachtragpflichtig.

 

Die Schule erarbeitet derzeit eine Konzeption zur Umsetzung des Pilotprojektes. Es ist vorgesehen, dieses in den gemeindlichen Gremien vorzustellen.

Sollten weitere Maßnahmen der Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien bedürfen, so werden diese erarbeitet und vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1. E-Mail des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 mit den Anlagen:

            - Ausschreibung

            - Prüfkriterien

            - Zeitplan

2. Präsentation der Grundschule Auf dem Seeberg „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ zur Lehrerkonferenz am 09.01.2012