- Die Gemeinde
Kleinmachnow unterstützt ausdrücklich die Bewerbung der Grundschule Auf
dem Seeberg als Pilotschule Inklusion.
- Der Bürgermeister
wird beauftragt, alles Erforderliche zu tun, um als Schulträger das
Antragsverfahren Pilotschule Inklusion für die Grundschule Auf dem Seeberg
zu unterstützen.
Mit E-Mail des
Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 wurde die
Gemeinde Kleinmachnow über die Ausschreibung der Pilotphase zur Entwicklung
einer inklusiven Bildungslandschaft, die Prüfkriterien und den Zeitplan
informiert (Anlage 1 E-Mail des
Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 nebst
Anlagen Ausschreibung Pilotprojekt, Prüfkriterien, Zeitplan).
Folgende
Rahmenbedingungen sind für das freiwillige Projekt vorgegeben:
- Alle Kinder eines
Schulbezirkes werden in die Grundschule aufgenommen, Kinder mit dem
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich KSHG können im Gemeinsamen
Unterricht aufgenommen werden, denn besonders auf diese Gruppe bezieht
sich die UN-Konvention.
- Im Einvernehmen mit
den Eltern wird kein Förderausschussverfahren für den bereich LES
durchgeführt. Keine Schülerin, kein Schüler wird in die entsprechende
Förderschule bzw.
-klasse überwiesen. - Für alle Pilotschule
stehen für 5 % der Gesamtschülerzahl 3,5 LWS/Schüler als Basisausstattung
für förderdiagnostische Lernbegleitung in den Schwerpunkten LES zur
Verfügung. Zusätzliche LWS werden durch das staatliche Schulamt auf
einzelne Pilotschulen mit besonderen Problemlagen verteilt. Die Kriterien
für die Zuweisung der zusätzlichen LWS werden durch das MBJS noch
abschließend geklärt.
- Jede FLEX-Klasse
erhält wie bisher zusätzlich 5 LWS für Differenzierung. Die Zuweisung für
die förderdiagnostische Lernbegleitung ist in der Grundausstattung bereits
enthalten.
- Bei der Bildung von
Klassen an den Pilotschulen gilt der Frequenzrichtwert von 23 Schülerinnen
und Schülern. Die obere Grenze der Bandbreite für die Bildung von Klassen
beträgt 25.
- Für Schülerinnen und
Schüler mit anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten werden auf der
Grundlage des Feststellungsverfahrens individuell zusätzliche Stunden für
den GU zur Verfügung gestellt.
- Jede Schule sollte
nach Möglichkeit über sozialpädagogische Kompetenz verfügen. Hierfür ist
eine intensive Kooperation und Abstimmung zwischen Schulträger und Schule
erforderlich.
- Die Schule arbeitet
nach einem ganzheitlichen, schulinternen Unterrichtskonzept auf Grundlage
des Rahmenlehrplans für die Grundschule und führt für jedes Kind einen
individuellen Lehrplan. Danach richtet sich auch die individuelle
Leistungsfeststellung und -bewertung. Schülerinnen und Schüler können eine
Jahrgangsstufe ohne Anrechnung auch ihre Schulbesuchsjahre wiederholen.
- Die Schule erhält
eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung sowie Transferleistungen
durch regionalen und überregionalen Erfahrungsaustausch mit anderen
Schulen.
- Die Schulen werden
wissenschaftlich begleitet. Jeweils eine Lehrkraft der Schule übernimmt
die Aufgabe zur Koordinierung aller schulinternen Organisationsprozesse
für das Qualitätsmanagement und die überschulischen Transferleistungen.
Dafür werden den Schulen jeweils 2 LWS zur Verfügung gestellt.
Für die Hortbetreuung
sieht das Programm keine zusätzlichen Maßnahmen vor. Zusätzliche
Betreuungsangebote im Hort können nur mit zusätzlicher Unterstützung durch die
Gemeinde geschaffen werden.
Die Schulleitungen wurden
bereits im Dezember 2011 direkt über das staatliche Schulamt zum Pilotprojekt
informiert.
Die Schulleitung der
Grundschule Auf dem Seeberg entschied sich zunächst zur Beratung im Rahmen des
Lehrerkollegiums. Eine Information an den Schulträger oder an den Hort erfolgte
nicht.
Die Lehrerkonferenz der
Grundschule Auf dem Seeberg beschloss in ihrer Sitzung am 09. Januar 2012
mehrheitlich, die Interessenbekundung zu befürworten. Zur Information wird die Anlage 2 Präsentation der Grundschule
Auf dem Seeberg „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ zur Lehrerkonferenz am
09.01.2012 befügt.
Die mit E-Mail vom 12.
Januar 2012 einberufene außerordentliche Schulkonferenz der Grundschule Auf dem
Seeberg beschloss in ihrer Sitzung am 17. Januar 2012 einstimmig, die
Interessenbekundung zu befürworten.
Gremienbeschlüsse des
Hortes „Am Hochwald“ liegen nicht vor.
Die Dringlichkeit
begründet sich durch die vorgegebene Terminsetzung zur Einreichung der
Interessenbekundung. Die Interessenbekundung ist ausweislich des übergebenen
Terminplanes bis zum 25. Januar 2012 beim staatlichen Schulamt einzureichen.
Dieser Interessenbekundung ist unter anderem die Zustimmung des Schulträgers
sowie Aussagen zur Standortsicherung beizufügen.
Das Engagement der
Grundschule Auf dem Seeberg zur Interessenbekundung als Pilotschule soll
ausdrücklich unterstützt werden. Die Pilotphase bietet die Chance, sich aktiv
einzubringen und den Prozess mit zu gestalten.
Der Mietvertrag zum
Objekt der Grundschule Auf dem Seeberg ist mit einer festen Laufzeit bis zum
31. Juli 2015 abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Mietzeit verlängert sich das
Mietverhältnis um jeweils ein Jahr, wenn es nicht von einer Mietvertragspartei
unter Einhaltung einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Mietzeit gekündigt
wird. Positive Signale zur Verlängerung der Mietvertragszeit wurden bereits
mündlich durch den Vermieter gegeben. Der Vermieter wird schriftlich zur
Aufnahme von Mietvertragsverhandlungen zur langfristigen Sicherung des
Schulstandortes aufgefordert.
Die finanziellen
Auswirkungen für die Gemeinde Kleinmachnow sind derzeit nicht bezifferbar.
Mögliche Kosten können
entstehen für -in Abhängigkeit von Behinderungen oder Einschränkungen
erforderliche- bauliche Veränderungen im Schul-/Hortgebäude, den Außenanlagen sowie
die Anschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände und Materialien für Schule
und Hort.
Zudem könnte
sozialpädagogisches Personal durch den Schulträger zur Verfügung gestellt
werden (Kosten für eine Stelle ca. 45.000 €/Jahr).
Für den Hortbereich ist
zusätzliches pädagogisches und ggf. sonderpädagogisches Personal erforderlich
(Kosten für eine Stelle ca. 45.000 €/Jahr) sowie eine Fortbildung des
vorhandenen pädagogischen Personals.
Im Haushalt 2012 ff.
sowie im Wirtschaftsplan des Kita-Verbundes 2012 sind derzeit keine derartigen
Mittel vorgesehen. Sie müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und
sind ggf. nachtragpflichtig.
Die Schule erarbeitet
derzeit eine Konzeption zur Umsetzung des Pilotprojektes. Es ist vorgesehen,
dieses in den gemeindlichen Gremien vorzustellen.
Sollten weitere Maßnahmen
der Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien bedürfen, so werden diese
erarbeitet und vorgelegt.
1. E-Mail des Staatlichen Schulamtes
Brandenburg an der Havel vom 10. Januar 2012 mit den Anlagen:
-
Ausschreibung
-
Prüfkriterien
-
Zeitplan
2. Präsentation der Grundschule Auf dem
Seeberg „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ zur Lehrerkonferenz am 09.01.2012