1. Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 20.02.2012 gebilligt.
2. Der 3. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht
und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von
der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009 beschlossen, für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan wird u.a. angestrebt,
insbesondere die öffentlichen Flächen für den ruhenden Verkehr im unmittelbaren
Umfeld des Adam-Kuckhoff-Platzes (Marktplatz) und des (z. Zt. noch stillgelegten) Bahnhofes
„Kleinmachnow/ Düppel“ zu sichern.
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Rahmen
einer Erörterungsveranstaltung am 09.03.2010 statt. Die öffentliche Auslegung zum 1.
Entwurf erfolgte in der Zeit vom 01.11.2010 bis einschließlich 03.12.2010. Nach
der parallel durchgeführten förmlichen Behördenbeteiligung wurde die Änderung
des 1. Entwurfes, durch eine Darstellung des Flurstücks 2042 als gewidmet zu
betrachtende Fläche für Bahnanlagen, erforderlich.
Der durch die Gemeindevertretung am 24.03.2011 (DS-Nr. 022/ 11) gebilligte 2.
Entwurf lag im Zeitraum vom 11.04.2011 bis einschließlich 13.05.2011 öffentlich
aus.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am
22.03.2012 liegt ein Beschluss zur Annahme des Vergleichsangebotes zum Ankauf
von Grundstücken im Bereich KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
(DS-Nr. 026/ 2012) vor.
Sollte der v.g. Beschluss nicht befürwortet werden,
ist nach übereinstimmender Einschätzung der Verwaltung und des hinzugezogenen
Rechtsberaters zu erwarten, dass der Bebauungsplan in der Fassung des 2.
Entwurfes einer mit Sicherheit zu erwartenden Normenkontrolle durch das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht standhält. Die von den
Grundstückseigentümern im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes
vorgetragenen Argumente (vgl. Anlage 5) können nicht in der Art und Weise
rechtssicher abgewogen werden, dass das bisher angestrebte städtebauliche Ziel
(Sicherung öffentlicher Flächen, insbesondere für den ruhenden Verkehr)
erfolgreich umgesetzt werden kann. Für den Fall, dass ein Erwerb nicht in
Betracht kommt, ist deshalb eine erneute Überarbeitung des vorliegenden
Entwurfes erforderlich. Der dazu vorbereitete 3. Entwurf (vgl. Anlage 2)
berücksichtigt die vom den Eigentümern vertretene und nach rechtlicher Prüfung
wohl auch zutreffende Auffassung, dass ihnen auf einer ca. 920 m² großen Fläche
ein Baurecht zusteht. Der 3. Entwurf sieht daher eine städtebaulich mögliche
Anordnung eines Baufensters auf dem noch zu bildenden Grundstück An der
Stammbahn „5“ vor.
Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll
der Entwurf auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Die bisher vorliegende Stellungnahme der
Grundstückseigentümer zum 2. Entwurf sowie alle weiteren vorliegenden und zum
3. Entwurf noch eingehenden Stellungnahmen, sollen im Rahmen des
Verfahrensabschlusses im Zusammenhang abgewogen werden.
Hinweis:
Die Überarbeitung der Begründung wird rechtzeitig bis zum Beginn der erneuten
öffentlichen Auslegung fertiggestellt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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Veranschlagung: |
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EURO:
ca. 2.500,00 |
Budget/Teilhaushalt: |
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Produktgruppe: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Anlagen
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
2)
3. Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-043, Stand 20.02.2012
nur
zur Information:
3)
Bebauungsplan-Entwurf (2. Entwurf,
Stand: 21.02.2011)
4)
Gegenüberstellung der Änderungen 2.
Entwurf (Stand: 21.02.2011) zu 3. Entwurf (20.02.2012)
5)
Stellungnahme der Grundstückseigentümer
zum 2. Entwurf (Stand: 21.02.2011)