Die
Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1)
aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die
Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2010 verabschiedeten
Vereinsförderrichtlinien Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum
gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In
Ziff. III der Vereinsförderrichtlinien werden folgende Arten der Zuwendung
aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2)
und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der
Verwaltung eigenverantwortlich beschieden werden. Für die nach Abs. 3
beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales eine Empfehlung aus.
Zu
Ihrer Information wird mit Anlage 2 eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge
für das Jahr 2012 beigelegt. Danach wurden für 2012 Fördermittel in Höhe von
ca. 257.000,- € beantragt. Im Haushalt 2012 sind Fördermittel in Höhe von
insgesamt 231.800,- € eingestellt. Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales den Empfehlungen der Verwaltung folgen, werden insgesamt Mittel in
Höhe von ca. 238.500,- € benötigt. Die nicht eingeplanten Mittel in Höhe von
ca. 7.000,-€ können über das Gesamtbudget (Fachbereich 40) gedeckt werden.
Für
das Jahr 2012 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca. 159.000,- € beantragt (s. Anlage 1). Die Anträge
werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales und nach der Prüfung bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der
Mittel in 2011 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise
endet am 31.03.2012.
Anlage
- Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
- Gesamtübersicht
aller Förderanträge für das Jahr 2012