Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertrage aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Jahre 2012 wird beschlossen.
Anlage
Ordnungsbehördliche
Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2012
Auf
Grund des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg
vom 27. November 2006 - Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) § 5 Abs.
1 (GVBl. Teil I, Seite 158), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des
Brandenburgischen Ladenschlussgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr.
46), dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich
höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Diese Tage werden mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde
für das Jahr 2012 festgesetzt.
Die Gewerbetreibenden des Rathausmarktes Kleinmachnow haben aus Anlass des Winzerfestes am 13.05.2012 und der Adventsmärkte am 02.12.2012 und am 23.12.2012 beantragt, dass die Verkaufsstellen an diesen Tagen geöffnet werden dürfen.
Der
Landkreis Potsdam-Mittelmark gab die Empfehlung, die Gewerkschaften, die Industrie-
und Handelskammer sowie das Landesamt für Arbeitsschutz in das Genehmigungsverfahren
einzubinden. Diese wurden am 03.11.2011 um Stellungnahme gebeten.
Der
Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., das Landesamt für Arbeitsschutz und die
Industrie- und Handelskammer haben den
Terminvorschlägen zugestimmt.
Von
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Bezirk Potsdam-Nordwest-brandenburg ist keine Stellungnahme
eingegangen.
Die
Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten
Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die als Anlage 1 beigefügte
Verordnung beschlossen werden kann.