Betreff
Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow Jahresabschluss 2008
Vorlage
DS-Nr. 018/12
Art
Beschlussvorlage

Der sich im Jahresabschluss 2008 per 31. Dezember 2008 der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E GmbH) aus der Buchhaltung der Gesellschaft ergebenden Saldo des Postens Forderungen an den Gesellschafter in Höhe von 135.341,90 € wird in soweit anerkannt, als das sich der Saldo aus der Geschäftstätigkeit der P & E GmbH sowie laufendem Verrechnungsverkehr ergeben hat.  


In der Vergangenheit wurden die eigene Tätigkeit und die Treuhandtätigkeit weder sachlich noch buchhalterisch eindeutig voneinander getrennt, sodass sich das Vermögen der Gesellschaft mit dem treuhänderisch überlassenen Vermögen vermischt hat. Die nachträglich versuchte Trennung der Sphären führt im Ergebnis zu diesem noch offenen Saldo, dessen Zuordnung zum Treuhandbereich oder dem Vermögen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden  Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow nicht möglich ist. Da die Herleitung und Zuordnung des Saldos im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2008 nicht nachgewiesen werden konnte, wurde insoweit auch das Testat der Wirtschaftsprüfer eingeschränkt. Eine Aufarbeitung der Buchhaltung seit Beginn der Tätigkeit wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Um eine neue Basis für die ab 2009, in Zusammenarbeit mit dem neuen Dienstleister in der Buchhaltung, vorgenommenen eindeutige Trennung der Sphären zu schaffen, ist die Anerkennung des Saldos erforderlich.

Auswirkungen auf die Bilanz der Gemeinde:

Für die Bewertung des Treuhandvermögens wurden gemäß Bewertungsleitfaden des Landes Brandenburg die Kosten- und Finanzierungspläne zu Grunde gelegt. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz (01.01.2009) sind die angefallenen Gesamtkosten, die gesamten Einnahmen, Forderungen (Überschüsse aus dem Gebiet FFA) und Verbindlichkeiten (Differenz aus dem Gebiet Wohnen/Arbeiten) dargestellt.

Damit wurden alle Forderungen des Treuhänders gegenüber der Gesellschafterin in voller Höhe berücksichtigt. Durch die Nichtzuordenbarkeit ist keine neue Forderung entstanden. Eine Neuzuordnung der Vermögensgegenstände beim Treuhänder führt zu keiner Neubewertung bei der Gesellschafterin.

  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: