2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 16.12.2010 (DS-Nr.
181/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 03.11.2011
mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 22.11.2011 bis
einschließlich 23.12.2011 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom
22.11.2011. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 9 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit
gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können
in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Anlagen
1) Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung
der Öffentlichkeit
3) Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange