die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2.
Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012
wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit
Beschluss vom 16.12.2010 (DS-Nr. 181/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
eingeleitet worden. Die Änderung bezieht sich auf die Klarstellung des zugrunde
gelegten Höhensystems in der textlichen Festsetzung Nr. 6.
Darüber
hinaus wird die textliche Festsetzung Nr. 16 neu aufgenommen, die festlegt,
dass in reinen Wohngebieten die Zulassung von Mobilfunk¬anlagen auf Dächern
oder als selbstständige bau¬liche Anlagen über die Erteilung von Ausnahmen nach
§ 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO aus¬geschlossen wird.
Die
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-d sind von dieser Änderung
nicht betroffen.
Nach
Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB
(insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher
Auslegung vom 22.11.2011 bis einschließlich 23.12.2011 sowie förmliche
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem
Anschreiben vom 22.12.2011) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann
der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ als Satzung
beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung
Nord“
2) 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
(Textliche Festsetzungen)
3) Begründung, Stand 20.02.2012