Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d "Eigenherdsiedlung Nord"
Vorlage
DS-Nr. 028/12
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Mit Beschluss vom 16.12.2010 (DS-Nr. 181/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ eingeleitet worden. Die Änderung bezieht sich auf die Klarstellung des zugrunde gelegten Höhensystems in der textlichen Festsetzung Nr. 6.

Darüber hinaus wird die textliche Festsetzung Nr. 16 neu aufgenommen, die festlegt, dass in reinen Wohngebieten die Zulassung von Mobilfunk¬anlagen auf Dächern oder als selbstständige bau¬liche Anlagen über die Erteilung von Ausnahmen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO aus¬geschlossen wird.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-d sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 22.11.2011 bis einschließlich 23.12.2011 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 22.12.2011) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: ca. 5.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2012

EURO: ca. 5.000,00

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“

2) 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ (Textliche Festsetzungen)

3) Begründung, Stand 20.02.2012