Nach beschränkter
Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 VOB/A wird die Auftragsertreilung an
nachfolgenden Bieter beschlossen: |
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Gewerk: |
Teile aus Los 1) Los 1B Rev. Reich)Erdarbeiten,
Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen |
Bieter: |
Fa. Kussatz &
Schuster Bau GmbH Akazienstrasse 19 15907 Lübben/ Spreewald |
Brutto: |
75.725,94 € |
Bezug nehmend auf die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten
Beschlüsse, errichtet die Gemeinde eine neue Waldorf-Kindertagestätte. |
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In Ergänzung zur nachfolgenden Erläuterung
dieses Vergabevorganges wird inhaltlich auf die bereits in den
vorangegangenen Drucksachen gegebenen Problembeschreibungen / Begründungen
verwiesen. Aus Gründen der Beschlusseffizienz wird hier darauf verzichtet,
diese Vorbeschlüsse im vollen Wortlaut noch einmal wiederzugeben. Im Rahmen einer freihändigen Vergabe
nach § 3 Abs. 5 VOB/A
wurden aus zeitlichen Gründen nicht alle der gekündigten/offenen
LV-Bestandteile der Fa. Lewandowski an die Fa. Preuß beauftragt (DS-Nr.:
135/11). Es blieben
Restleistungen im Außenbereich offen, die noch vergeben werden müssen. Zu diesem
Zweck wurde im Februar 2012 eine beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3
VOB/A durchgeführt. Es wurde insgesamt fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Alle fünf
Unternehmen waren entweder der Gemeinde oder dem Objektplaner bekannt und
somit auch ihre Leistungsfähigkeit und ihre Zuverlässigkeit. Alle Unternehmen
hatten die geforderten Nachweise erbracht und waren zudem im Präqualifizierungsverzeichnis
(PQ-VOB) beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.;
Konstantinstraße 38 in 53179 Bonn, präqualifiziert. Angebotseröffnung
war am 02.03.2012 um 09:00 Uhr. Nach der Eröffnung der Angebote sowie deren rechnerischer und
sachlicher Prüfung ergeht durch den verantwortlichen Objektplaner der oben
genannte Vergabevorschlag. Das Submissionsprotokoll und der Vergabevorschlag
sind als Anlage beigefügt. |
Gemäß
Kostenberechnung wurde bei Los 1 von 403.709,00 € ausgegangen, so dass die sich
nun ergebenden Gesamtkosten für das Los 1 in Höhe von 382.792,13 € noch im
kalkulierten Rahmen bleiben.
Auch die
Gesamtkosten liegen derzeit im verfügbaren Kostenlimit. Gemäß DS 039/11 wurden
für die Maßnahme 2.765.000,- € zur Verfügung gestellt. Mit den beiden letzten
Vergaben (Los 1b und Außenanlagen) ergeben sich derzeitige Gesamtkosten von
2.632.057 €. Damit kann jetzt schon gesagt werden, dass die Kostenobergrenze
aller Voraussicht nach deutlich unterschritten werden wird.
Anlage
1 – Submissionsprotokoll vom 02.03.2012
Anlage
2 – Vergabeempfehlung vom 13.03.2012