Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kaufinteressenten Vertragsverhandlungen
über das Grundstück Förster-Funke-Allee 109, Flur 8, Flurstücke 1840 und 1847,
zu führen.
Im
Rahmen der Vertragsverhandlungen ist zu erwirken, dass sich der Käufer auf
Dauer auf eine max. eingeschossige Bebauung beschränkt und sich mit einer
entspr. Anpassung des Bebauungsplanes einverstanden erklärt.
Die
Kosten des Vertrages trägt der Erwerber.
Der
Vertrag ist der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Die
Gemeinde Kleinmachnow ist Eigentümerin des im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt
9649 lfd. Nr. 21 eingetragenen Grundstücks Förster-Funke-Allee 109 bestehend
aus den Flurstücken 1840 und 1847 mit insgesamt 3.088 m² aus der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Förster-Funke-Allee“. (Anlage 1)
Das
Grundstück liegt gemäß gültigem Bebauungsplan KLM-BP-019 im Allgemeinen
Wohngebiet (WA). Zulässig ist die Bebauung in offener Bauweise bis max.
III-geschossig mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2. (Anlage 2)
Bis
zur Übertragung des Grundstücks aus dem Treuhandvermögen der P+E an die
Gemeinde mit UR.-Nr. 194/2010 Notar Kay Jacobsen, Berlin, zur DS-Nr. 001/11vom
10.02.2011, bemühte sich diese erfolglos um eine Vermarktung.
Seit
Ende 2011 interessiert sich die Firma BIO COMPANY, Berlin, für den Erwerb des
Grundstücks, (Anlage 3) mit der
Absicht, darauf einen Bio-Verbrauchermarkt mit einer Grundfläche von 800 – 850
m² und die erforderlichen Stellplätze zu errichten. (Anlage 4)
Zu
dem beabsichtigten Vorhaben ist eine schalltechnische Prognose erarbeitet
worden, die insbesondere im Hinblick auf die nördlich angrenzende
Wohnbebauung belegt, dass durch den
konkret geplanten Verbrauchermarkt an keinem der berechneten Nachweisorte eine
Überschreitung der Immissionsrichtwerte, weder für den Tag noch für die Nacht
auftritt.
Nach
Einschätzung des Gutachters liegen die gewählten Berechnungsansätze – vor allem
was die Anlieferung betrifft – deutlich auf der sicheren Seite.
Für
den Kundenverkehr, der durch den Verbrauchermarkt verursacht wird, kann davon ausgegangen
werden, dass hierdurch die
Verkehrsgeräusche auf der Förster-Funke-Allee nicht relevant erhöht werden. (Anlage 5)
Der
Bodenrichtwert beträgt aktuell zum 01.01.2012 lt. telefonischer Auskunft des
Gutachterausschusses 260,00 € bei 200 bis 750 m² anrechenbarer
Grundstücksfläche. Der Endwert aus der Entwicklungsmaßnahme ergab einen Betrag
von 260,76 €/m².
Im
Rahmen der Verkaufsverhandlungen ist darauf zu orientieren, die
planungsrechtlich zulässige Anzahl der Vollgeschosse (bisher: max. III) auf
max. I Vollgeschoss zu begrenzen. Im Rahmen einer anschließenden Änderung des
Bebauungsplanes werden die diesbezüglichen planungsrechtlichen Festsetzungen
entsprechend anzupassen und zu verringern sein. Der Kaufinteressent hat seine Zustimmung
zu dieser Anpassung in Aussicht gestellt.
Anlagen:
1)
ALK-Auszug
mit Luftbild
2)
Auszug
B-Plan KLM-BP-019
3)
Schreiben
Fa. BIO-Company vom 10.02.2012
4)
Lageplan
Verbrauchermarkt
5)
schalltechnische
Prognose Stand 07.02.2012