1. Auf
dem Grundstück Klausenerstraße 31 (bewohnt von Fam. Dr. Schiller) ist die Krone
einer alten Stieleiche so eingekürzt, dass alle starken Äste der Krone
abgetrennt wurden. Nur ein starker Ast am Stamm ist stehen geblieben ist. Damit
ist das physiologische Gleichgewicht für den Baum von Blattmasse und
Wurzelmasse stark gestört worden, was seinen baldigen Tod nach sich ziehen
kann. Wer hat die Genehmigung für einen solchen Baumfrevel erteilt? Welche
Firma hat diese Maßnahme durchgeführt? Welche Maßnahmen hat die Verwaltung
eingeleitet, um diesen Baum sachgerecht zu behandeln? Welche Möglichkeit sieht
die Verwaltung diesen Schaden zu ahnden und zu regulieren?
2. Auf
der Grundstücksgrenze der Grundstücke An der Stammbahn 177 zu Nr. 179 wurde
dieser Tage eine vitale Stieleiche gefällt. Der Stamm stand in einem Carport, das
vor ca. 10 Jahren um den erhaltenswerten Baum gebaut worden war. Wurde bei der
Baugenehmigung für dieses Gebäude in der Stammbahn 177 dieser Baum als
erhaltenswert festgeschrieben? Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung zur
Fällung dieses Baumes erteilt?
3. An
der Stammbahn 101 steht ein Carport, das bis an den Fußweg grenzt. Gibt es für
dieses Bauwerk eine Baugenehmigung und Bestandsschutz? Wenn nicht, wann ist mit
der Entfernung oder Verschiebung des Bauwerks zu rechnen? (Da ich die
Verwaltung auf dieses Objekt vor mehreren Monaten aufmerksam machte, als noch
ein Baustellenschild dort aushing, ging ich davon aus, dass im Rahmen der
Tätigkeit der Bauaufsicht dieser Missstand bemerkt wurde. Nun möchte ich zu diesem
Carport eine schriftliche Antwort der Verwaltung erhalten.
4. Zur
letzten Gemeindevertretersitzung habe ich eine Anfrage zu Spendentätigkeit der gemeindlichen
Gesellschaften gestellt, die wegen Krankheit unvollständig beantwortet wurden.
Wann erfolgt die Vervollständigung der Beantwortung?