2) Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei
Vorlage der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des
Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit
einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der
Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung / Begründung:
Die Gemeindevertretung
hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein Verfahren zur
13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen einzuleiten.
Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 wirksam
und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht worden (Amtsblatt für
die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/10 vom 17.05.2010).
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er
stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP
keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine
Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück,
herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der
FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und
Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Die 13. Änderung des
FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“ und weitere
Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b
BauGB „dargestellt“ werden sollen.
Im Zeitraum vom 16.01.
bis 17.02.2012 wurden der 2. Entwurf der 13. FNP-Änderung öffentlich ausgelegt
und parallel die Behörden / Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während
der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2
und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
1)
Kennzeichnung
Änderungsbereich KLM-FNP-13 (Stand 14.11.2011)
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 16.01. – 17.02.2012)
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligungszeitraum Januar/Februar
2012)