Betreff
Abwägung zum 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 für Waldflächen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 045/12
Art
Beschlussvorlage

1)       Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-13 für Waldflächen eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beach­ten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern nament­lich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert über­geben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung / Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht worden (Amtsblatt für die Gemeinde Klein­machnow Nr. 06/10 vom 17.05.2010).

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Die 13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB „dargestellt“ werden sollen.

Im Zeitraum vom 16.01. bis 17.02.2012 wurden der 2. Entwurf der 13. FNP-Änderung öffent­lich aus­gelegt und parallel die Behörden / Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die während der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 darge­stellten Form abgewogen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 4.338,26

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 4.338,26

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)       Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-13 (Stand 14.11.2011)

Abwägungsmaterialien:

2)       Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 16.01. – 17.02.2012)

3)       Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligungszeitraum Januar/Februar 2012)