Betreff
Beschluss über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 für Waldflächen
Vorlage
DS-Nr. 046/12
Art
Beschlussvorlage

1)       Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-13) für Waldflächen, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 10. Änderung vom 15.10.2009
mit Deckblatt vom 26.03.2012.

2)       Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.


Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht worden (Amtsblatt für die Gemeinde Klein­machnow Nr. 06/10 vom 17.05.2010).

 

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

 

Die 13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dargestellt werden sollen.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf (vgl. DS-Nr. 175/11/ v. 15.12.2011) und zum 2. Entwurf kann die 13. Änderung beschlossen, zur Genehmi­gung einge­reicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 4.338,26

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 4.338,26

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-13

2)       Blatt 1 (Grünflächen, Biotopflächen, Schutzgebiete u. Wasserflächen), Blatt 2 (Darstellung Änderungsbereiche im wirksamen FNP) und Blatt 3 (Exemplar zum Feststellungsbeschluss, Stand 26.03.2012)

3)       nur zur Information: wesentliche Änderungen Feststellungsbeschluss, Stand 26.03.2012 – 2. Entwurf Stand 28.11.2011

4)       Begründung