Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 "Seeberg" für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 061/12
Art
Beschlussvorlage

1)         Die zum Vorentwurf der der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. eingegangenen Stellung­nahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anl. 2 dargestellt.

2)         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3)         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Er setzt u. a. fest, innerhalb welcher Fläche die Freie Waldorfschule Kleinmachow e. V. die für sie erforderlichen Stellplätze realisieren darf.

Nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens, im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Neubau der „Schopfheimer Allee“, wurde die Konzeption zur Stellplatzanordnung neu über­dacht. So ist neben breiten Grünstreifen zur Pflanzung von Allee­bäumen und angemessen breiten Gehwegen nun auch vorge­sehen, möglichen Konflikten zwischen Schulwegen einerseits und ein- und ausparkenden Fahr­zeugen andererseits durch klare räumliche Trennung von Beginn an vorzubeugen. Solche Kon­flikte wurden für den Fall einer Realisierung der bisherigen Stellplatz­konzeption befürchtet, die Eingang in den Bebau­ungsplan gefunden hatte.

Die Stellplätze der Waldorfschule sollen deshalb künftig nicht entlang der Schopfheimer Allee, sondern auf einer östlich separat gelegenen Fläche mit eigener Zufahrt zulässig sein. Es handelt sich um einen Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes, im Bebauungsplan als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehene Fläche „N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007 als möglicher Stellplatz-Standort mit untersucht, aber damals als städtebaulich nicht geeig­net verworfen worden.

Mit DS-Nr. 007/11 vom 10.02.2011 leitete die Gemeindevertretung ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ein (Geltungsbereich vgl. Anl. 1), mit dem die nunmehr an­gedachte Stellplatzanordnung planungsrechtlich zulässig werden soll: Ein Teil der Fläche „N 6“ soll als neue „Fläche für Stellplätze“ festgesetzt und die bisher dazu vorgesehene in „private Grünfläche“ geändert werden. Da die jetzt in Aussicht genommene Fläche „N 6“ zur Kompensa­tion von Eingriffen an anderer Stelle auf dem Seeberg vorgesehen war, wird in diesem Zu­sammenhang auch die Eingriffs-/Aus­gleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025 überarbeitet. Anzupassen sein werden außerdem vertragliche Regelungen mit dem Eigentümer der Fläche „N 6“ (Städte­baulicher Vertrag).

Die parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls erforderliche Ände­rung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) erfolgt im Rahmen des laufenden Verfah­rens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen.

In der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführten Erörterungsveranstaltung erfolgten keine Äußerungen zu den Planinhalten. Die von Behörden und sonstigen Trägern öffent­licher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in Anl. 2 zusammengefasst.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V. (vgl. Anl. 3, A – Zeichnerische Festsetzungen, sowie Anl. 4, B – Textliche Festsetzungen) ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 8.259,84

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 8.259,84

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches

Frühzeitige Beteiligungen zum Vorentwurf:

2)         Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Abwägungsprotokoll (Tabelle)

Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, Stand 14.05.2012:

3)         Teil A – Zeichnerische Festsetzungen

4)         Teil B – Textliche Festsetzungen