1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-9 Wohngebiete im Ortskern“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das
Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 24.03.2011 (DS-Nr.
024/11/1) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9
„Wohngebiete im Ortskern“ eingeleitet worden.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 15.12.2011
mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 19.03.2012 bis
einschließlich 20.04.2012 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom
21.03.2012. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 6 Behörden /
sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine
Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können
in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Anlagen
1) Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung
der Öffentlichkeit
3) Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange