Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 "Wohngebiete im Ortskern"
Vorlage
DS-Nr. 069/12
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –

     den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Mit Beschluss vom 24.03.2012 (DS-Nr. 024/11/1) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­planes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ eingeleitet worden.

Mit dem Änderungs-Bebauungsplan wird die textliche Festsetzung Nr. C 4.1 zu Gebäudehöhen dahingehend geändert, dass die Bezugnahme für die Höhenermittlung zukünftig nicht mehr auf eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, sondern auf die tatsächliche (natürliche) Geländehöhe inner­halb der zu überbauenden Fläche erfolgt.

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, auch die festgesetzten zulässigen Gebäude­höhen (Trauf­höhen) bleiben von der Änderung unberührt.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 19.03.2012 bis einschließlich 20.04.2012 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 21.03.2012) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 2.374,05

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2012

EURO: 2.374,05

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“

Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“:

2) Teil A: Planzeichnung (Stand: 14.05.2012)

3) Teil B: Textliche Festsetzungen (Stand: 14.05.2012)

4) Begründung, Stand 14.05.2012