den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete
im Ortskern“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem
Änderungs-Bebauungsplan wird die
textliche Festsetzung Nr. C 4.1 zu
Gebäudehöhen dahingehend
geändert, dass die Bezugnahme für die Höhenermittlung zukünftig nicht mehr auf
eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, sondern auf die tatsächliche
(natürliche) Geländehöhe innerhalb der zu überbauenden Fläche erfolgt.
Alle
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“,
zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, auch die festgesetzten
zulässigen Gebäudehöhen (Traufhöhen) bleiben von der Änderung unberührt.
Nach Durchführung der
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 19.03.2012
bis einschließlich 20.04.2012 sowie förmliche Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 21.03.2012) und Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete
im Ortskern“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft
gesetzt werden.
Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich
KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
Bebauungsplan
KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“:
2) Teil A: Planzeichnung (Stand:
14.05.2012)
3) Teil B: Textliche Festsetzungen
(Stand: 14.05.2012)
4) Begründung, Stand 14.05.2012