1. Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung
Nord“, rechtswirksam seit 03.09.1997, soll geändert werden. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-f soll sich auf das Grundstück Karl-Marx-Straße 2
beschränken, für das die textliche Festsetzung Nr. 1 geändert werden soll. Nach
der TF-Nr. 1 sind bisher oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen
zulässig. Zukünftig soll eine gewerbliche Nutzung auch im zweiten Vollgeschoss
zulässig sein.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf
erstellen zu lassen, der das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben
planungsrechtlich sichert, und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f
„Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7
vom 03.09.1997 in Kraft.
Die Eigentümer des Grundstückes
Karl-Marx-Straße 2 haben mit Schreiben vom 13.03.2012 einen Antrag auf Änderung
des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung Nord“
gestellt (vgl. Anlage 3).
Auf dem Grundstück ist ein Gebäude mit einer
gastronomischen Nutzung im EG, einer Büronutzung im OG und zwei Wohnungen im DG
geplant. Der Bebauungsplan legt mit TF-Nr. 1 fest, dass oberhalb des ersten Vollgeschosses
nur Wohnungen zulässig sind (vgl. Anlage 2).
Das Grundstück Karl- Marx-Straße 2 hat
durch seine repräsentative Lage an einer der beiden wichtigen und stark
frequentierten Straßen nach Berlin sowie als Teil des Eingangsensembles zu
Kleinmachnow zusammen mit der baulichen Einfassung des Adam-Kuckhoff-Platzes (Marktplatz)
eine besondere städtebauliche Stellung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die
Baukörperausweisung auf dem Grundstück anders als die flächenhafte
Baufensterfestlegung bei den anderen Grundstücken im Geltungsbereich hebt die
städtebauliche Bedeutung bzw. Funktion dieses Eckgrundstückes hervor.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-f, beginnend im Jahre 1991, sollte u.a. dringend benötigter Wohnraum
geschaffen und deshalb oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zugelassen
werden. Aufgrund der Lage des Grundstückes Karl-Marx-Straße 2 ist aus heutiger
Sicht auch eine andere als eine Wohnnutzung im 1. OG städtebaulich vorstellbar.
Mit einem Bebauungsplan-
Änderungsverfahren soll die textliche Festlegung, dass oberhalb des ersten
Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig sind, gestrichen werden.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-f sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Die
Grundstückseigentümer haben die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren
zugesichert.
Aus Sicht
der Verwaltung kann dem Antrag gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan-
Änderungsverfahren eingeleitet werden, welches als vereinfachtes Verfahren nach
§ 13 BauGB durchgeführt werden soll.
Hinweis: In der Sitzung des
Bauausschusses am 26.03.2012 sowie in der Sitzung des Hauptausschusses am
16.04.2012 wurde der Antrag unter DS-Nr. 048/12 bereits beraten. Der Hauptausschuss
verwies die Vorlage zurück an die Verwaltung. Die Antragsteller haben inzwischen
geänderte Unterlagen bzgl. der Dachgestaltung eingereicht, die Beschlussvorlage
wird daher erneut vorgelegt.
Anlagen:
1. Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung
KLM-BP-001-f
2. Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-001-f
3. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 13.03.2012
mit Lageplan und Ansichten, Stand Mai 2012