Die
Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die Errichtung der geplanten
Verbindung zwischen Hort Wirbelwind und Anbau der Eigenherd-Schule im 1. OG im
Jahr 2012 auszusetzen.
Mit
Drucksache Nr. 109/11/1 hat die Gemeindevertretung am 21.11.2011 den Beschluss
zur Errichtung einer Verbindung zwischen Hort Wirbelwind und Anbau der
Eigenherd-Schule im 1. Obergeschoss gefasst und den Bürgermeister beauftragt,
diese Verbindung mittels eines Wanddurchbruchs und einer Treppe herzustellen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden im Haushalt 2012 bereitgestellt. Die
Verwaltung hat daraufhin eine Planung beauftragt und einen Bauantrag bei der
Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Vorhaben gestellt. Die Baugenehmigung wurde
Ende April 2012 erteilt und hat eine 6-jährige Gültigkeit.
Die
Baumaßnahme würde bei Realisierung hohe baulogistische und organisatorische
Anforderungen stellen. Sie befindet sich im Schnittpunkt zwischen Schule, Schulerweiterungsbau
und Hort und erstreckt sich über 2 Etagen. Die gesamte Versorgungstechnik der
einzelnen Gebäudeteile wäre von der Baumaßnahme betroffen. Die genannten
Gebäudeteile könnten während der
Baudurchführung nur über den Schulhof erreicht werden. Bei einer
erforderliche Bauzeit von ca. 8 Wochen käme für die Realisierung nur die
Sommerferienzeit in Frage. Der beigefügte Zeit-/Maßnahmeplan vom 20.01.2012 (Anlage 1) trägt dieser Vorgabe
weitgehend Rechnung.
Bei
Realisierung der Verbindung verliert der Hort seinen Intensivraum Nr. 6, der
dann zum Flur und Rettungsweg wird. Die Schule verliert ihren Lehrmittel- und
Vorbereitungsraum, da sich in diesem Bereich dann die Treppe befinden würde.
Zusätzliche Räume entstehen durch die Baumaßnahme nicht.
Der
Rektor der Eigenherd-Schule, Herr Bültermann, teilte der Verwaltung mit Brief
vom 23.02.2012 mit, dass die Leitung des Hortes und die Schulleitung der
Eigenherd-Schule die geplante bauliche Maßnahme nicht mehr für erforderlich
halten und anregen, auf diese Maßnahme zu verzichten (Anlage 2). Die Maßnahme würde für die organisatorischen Abläufe
zwischen Hort und Schule keine Verbesserungen bringen, so der Rektor. Dem Hort
können wie gehabt weiterhin im Erdgeschoss drei Räume ganzheitlich und zwei zusätzliche
Klassenräume in Doppelnutzung zur Verfügung gestellt werden.
In
ihrem Brief vom 02.03.2012 bestätigt die Leiterin des Kita-Verbundes diese
Auffassung (Anlage 3). Werden dem
Hort die o. g. Räume im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt, so sei die geplante
Baumaßnahme im Obergeschoss nicht mehr mit der Sicherstellung einer guten
Hortbetreuung zu begründen, so die Leiterin des Kita-Verbundes.
Aus
oben genannten Gründen wird empfohlen, die Durchführung der Baumaßnahme zunächst
für das Jahr 2012 auszusetzen. Es soll nochmals und abschließend geprüft
werden, ob das pädagogische Konzept der Zusammenarbeit von Hort und Schule am
gemeinsamen Standort mit den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten erfolgreich
umgesetzt werden kann. Da durch die geplante Baumaßnahme neben der Verbindung
zwischen Hort und Schule keine Verbesserung der Raumsituation entsteht, sondern
vielmehr für den bisherigen Nutzungszweck die Räumlichkeiten nicht mehr in vollem
Umfang zur Verfügung stehen, könnte auf die Durchführung der Baumaßnahme
möglicherweise gänzlich verzichtet werden.
Anlagen
Anlage
1 – Zeit-Maßnahmeplan vom 20.01.2012
Anlage
2 – Brief des Rektors der Eigenherd-Schule vom 23.02.2012
Anlage
3 – Brief der Leiterin des Kita-Verbundes vom 02.03.2012