Betreff
Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 077/12
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Carolin Huder/Michael Martens GbR für die Kammerspiele Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow, bei Vorlage eines langfristigen Pachtvertrages folgende Zuwendungen zu gewähren:

1.       im Haushaltsjahr 2012

a) eine laufende Zuwendung in Höhe von 50.000 €

für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur.

Dafür werden die Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

b) eine investive Zuwendung in Höhe von 150.000 €

für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow.

Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

2.       im Haushaltsjahr 2013 eine investive Zuwendung in Höhe von 200.000 €

für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik.

Dafür sind die Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzuplanen.

3.       Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels Zuwendungsbescheiden, welche auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen regeln.


Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat am 15. Dezember 2011 mit der DS-Nr. 179/11/1 den Erwerb der Kammerspiele Kleinmachnow durch die Gemeinde Kleinmachnow abgelehnt.

In der seit langem geführten Diskussion um die Kammerspiele Kleinmachnow hat sich die Mehrheit der Gemeindevertretung immer wieder für den Erhalt dieses Kulturstandortes ausgesprochen.

 

Die Carolin Huder/Michael Martens GbR beantragt eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von 400.000 €. Der Eigentümer der Kammerspiele Kleinmachnow Karl-Heinz-Bornemann hat angekündigt, den Betrieb des Hauses zum September 2012 einstellen zu wollen.

 

Durch Frau Carolin Huder und Herrn Michael Martens wurde am 26. April 2012 das Konzept zum Weiterbetrieb der Kammerspiele Kleinmachnow „Hier lebt die Kunst – Kammerspiele Kleinmachnow“ nebst Finanzierungsplan den Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden der Gemeindevertretung Kleinmachnow vorgestellt (Anlage).

Die Carolin Huder/Michael Martens GbR hat mit dem Eigentümer der Kammerspiele Kleinmachnow Karl-Heinz Bornemann bereits am 01. März 2012 einen Optionsvertrag geschlossen. Dieser sieht den Abschluss eines Pachtvertrages für das Objekt Kammerspiele Kleinmachnow auf 10 Jahre, beginnend ab September 2012, mit einer Option zur Verlängerung um weitere 10 Jahre vor, um dort ein Kino- und Kulturprogramm sowie Gastronomie anzubieten.

 

Um einen Betrieb der Kammerspiele Kleinmachnow entsprechend der Betriebsgenehmigung aufrecht zu erhalten, ist gemäß dem vorliegendem Konzept geplant, spätestens im Juni 2012 erste Marketing- und Programmgestaltungsmaßnahmen zur Vorbereitung des neuen Betriebes aufzunehmen. Weiterhin ist es unabdingbar, vor der Neueröffnung, die nach derzeitigem Stand für den 22. September 2012 vorgesehen ist, bauliche Veränderungen durchzuführen.

 

Zusammengefasst sollen finanziert werden:

-          bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Brandschutzauflagen und zur Sicherung des Hauses,

-          Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer,

-          Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik,

-          Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur.

 

Hierfür ist von der Gemeinde Kleinmachnow die Unterstützung als freiwillige Zuwendungen, gestaffelt auf die Jahre 2012 und 2013, vorgesehen. Das bedeutet:

-          2012:

o        laufende Zuwendung in Höhe von 50.000 € für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur

o        investive Zuwendung in Höhe von 150.000 € für bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Brandschutzauflagen und zur Sicherung des Hauses

-          2013:

o        investive Zuwendung in Höhe von 200.000 € für Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik

 

Für die Zuwendungen sind entsprechende Zuwendungsbescheide zu erstellen.

Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften und hergestellten beweglichen und unbeweglichen Gegenstände (investive Zuwendungen) sind 10 Jahre für den Verwendungszweck „Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow“ gebunden. Sollte der Zuwendungsempfänger (Carolin Huder/Michael Martens GbR) vor Ablauf der zeitlichen Bindung den Betrieb aufgeben, ist er auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen. Weiterhin ist der Nachweis für den ausreichenden Versicherungsschutz zu erbringen. Zudem ist nach Abschluss der baulichen Veränderungen bzw. Anschaffung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vom Zuwendungsempfänger ein Verwendungsnachweis unverzüglich vorzulegen.

 

Der Zuwendungsempfänger soll weiterhin verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:

-          festgeschriebene Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens 10 Jahren,

-          Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im Gebäude,

-          Abtretung dieser Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde Kleinmachnow.

 

 

Die über-/außerplanmäßig benötigten Mittel für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von zusammen 200.000 € werden durch Mehreinnahmen beim Familienleistungsausgleich in der Produktgruppe 61.10 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ gedeckt.

Der Planansatz 2012 des Familienleistungsausgleichs beträgt 1.589.500 €.

Der Familienleistungsausgleich 2012 wird gemäß den zweiten Orientierungsdaten des Landes Brandenburg vom 21. Dezember 2011 in Verbindung mit der Mitteilung über die Abschlagszahlung für das Haushaltsjahr 2012 vom 24. April 2012 1.943.101 € betragen. Es wurde mitgeteilt, dass sich die vorläufigen Berechnungsmodalitäten des Familienleistungsausgleiches bis zum Erlass der der Berechnung zugrundeliegenden Rechtsverordnung nicht mehr ändern werden.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2012 wird somit ein Mehrertrag/eine Mehreinzahlung in Höhe von 354.001 € zu verzeichnen sein.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 sind die finanziellen Mittel in Höhe von 200.000 € im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen.

 

 

Nachrichtlich:

Ergebnis-HH 2012         50.000 €

Finanz-HH 2012             200.000 €          (lfd. Zuwendung + investive Zuwendung)

 

Ergebnis-HH 2013         15.000 €            (Abgrenzung des Rechnungsabgrenzungsposten für die investive Zuwendung von 150.000 €)

Finanz-HH 2013             200.000 €          (investive Zuwendung)

 

Ergebnis-HH 2014-2022             35.000 €/jährlich           (Abgrenzung des Rechnungsabgrenzungsposten für die investiven Zuwendungen von 150.000 € und 200.000 €)

Finanz-HH 2014 ff.                     0 €/jährlich


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 50.000,00

Budget/Teilhaushalt:

40.12

 Finanz-HH 2012

EURO: 200.000,00

Produktgruppe:

28.10

 FinanzHH 2013

EURO: 200.000,00

Maßnahmen-Nr:

N.N.

 

 

 

 

 


Anlage

Konzept „Hier lebt die Kunst - Kammerspiele Kleinmachnow“ nebst Finanzierungsplan von Carolin Huder und Michael Martens, Februar 2012