Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
DS-Nr. 083/12
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Gemäß § 68 (2) BbgKVerf sind Wertgrenzen für die Erheblichkeit festzulegen, die zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung führen.

Zur Gewährleistung der Haushaltsführung (insbesondere im Hinblick auf das Kaufangebot in Folge des langjährigen Restitutionsverfahrens zum Steinweg 2-4) und zur Vermeidung des aufwendigen Nachtragshaushaltsverfahrens hält es die Verwaltung für erforderlich, die Wertgrenze für die Erheblichkeit, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung bedarf, von 400.000 EUR auf 500.000 EUR zu erhöhen.

Mit der Erhöhung wird die bisherige Wertgrenze von 1,47 %, gemessen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen im Haushaltsjahr 2012, auf 1,83 % verändert. Als Richtwert für Erheblichkeitswertgrenzen zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gelten 1% bis 3% der ordentlichen Gesamtaufwendungen eines Haushaltsjahres.

Die Erhöhung bleibt somit im Rahmen dieser Richtwerte und wird als angemessen bewertet.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage:

1.         Nachtragshaushaltssatzung 2012