2)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
Die Gemeindevertretung
hatte am 13.03.2008 (DS-Nr. 028/08) beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
einen Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung KLM-BP-042 „Uferweg
Kiebitzberge“ aufzustellen.
Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, einen
Abschnitt des beabsichtigten durchgehenden Fuß- und Radweges entlang des
Teltowkanal-Nordufers, zwischen Rammrath-Brücke / Sportstätten Kiebitzberge und
Zehlendorfer Damm / Friedensbrücke, planungsrechtlich zu sichern. Damit soll
die Verknüpfung mit den Uferweg-Abschnitten in den benachbarten Plangebieten
KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ und KLM-BP-025 „Seeberg“ gewährleistet werden.
Die im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP)
dargestellte Nutzung „Wald“ wird unverändert beibehalten.
Einen Vorentwurf zum Bebauungsplan hatte die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 247/09 vom 10.12.2009 gebilligt. Zu der am
16.02.2010 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Erörterungsveranstaltung) erschienen jedoch keine Bürgerinnen oder Bürger.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholten Stellungnahmen
sind in die Erarbeitung des nun vorgelegten B-Plan-Entwurfes eingeflossen.
Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren konnte die
Gemeinde inzwischen einen Nutzungsvertrag mit der Wasser- u.
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV; Nutzungsvertrag Nr. 140) abschließen,
in dem es der Gemeinde gestattet wird, auf den im Eigentum des Bundes stehenden
Flächen einen Fuß- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Bei den weiteren,
für die Umsetzung der Planung erforderlichen Flächen handelt es sich um
gemeindeeigene Grundstücke.
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg
Kiebitzberge“ (vgl. Anl. 2) und
seine Begründung sind öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden /
Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
2)
Bebauungsplan-Entwurf, Stand 06.08.2012