1.
Der
Beschluss zur DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ wird
aufgehoben.
2.
Mit
der DS-Nr. 109/12 wird der Beschluss „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit
geändertem Bauprogramm neu gefasst, um
eine ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes westlich von der Karl-Marx-Straße und nördlich des
Adolf-Grimme-Ringes durch Erweiterung und
Verbesserung der Erschließungsanlagen sicher zu stellen.
Das
Bauprogramm umfasst folgende Parameter (Änderungen werden kursiv/fett dargestellt;
dahinter in Klammern Inhalt der DS-Nr. 004/11):
-
Herstellung
der Fahrbahn in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite
50 cm, Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite von
Karl-Marx-Straße bis Kurve vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 5,90 m, Kurvenbreite
vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 7,25 m, Kurvenbreite nach Anbindung Einmündung
Adolf-Grimme-Ring 7,00 m, zwischen beiden Kurven Fahrbahnbreite 6,50 m, Fahrbahnbreite
von Kurve nach Anbindung Adolf-Grimme-Ring bis Wendeanlage 6,00 m (vorher
5,50 m),
-
Verkehrsberuhigende
Maßnahmen sind: Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung
Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im
Bereich des Eingangs der Waldorf-Schule, Fahrbahneinengung entfällt(Einengung
der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich),
-
Widmung
des Neubaus als Fahrradstraße,
-
Befestigung
der Gehwege mit Betonplatten MulitTec-Farbe beige, erdbraun nuanciert, Stärke 8
cm,
-
Herstellung
von Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorf-Schule mittels
Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,
-
geschlossene
Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwassereinigungs-
und Absetzanlage,
-
Fahrbahnbeleuchtung:
dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring ausgestattet mit
Energiesparleuchten,
-
Kreisverkehr 30 m Durchmesser mit Ein- und Ausfädelspuren für
15-m-Busse (Kreisverkehr
Durchmesser 25 m),
-
Einmündungsradien auf die Karl-Marx-Straße nördlich 10 m, südlich 8 m,
(vorher 6 m),
-
Entsiegelung entfällt (auf dem bisherigen Erschließungsweg von
der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem Pförtnerhaus werden die Asphaltdecke und
der Unterbau entfernt).
3.
Die
für den Straßenbau zusätzlich erforderlichen Mittel (nach jetziger Schätzung)
in Höhe von 200.000,00 Euro,
sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.
Gegen
das Bauprogramm „Schopfheimer Allee“ entsprechend DS-Nr. 004/11 hat die BBIS
Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass sie einen Rechtanspruch auf eine
ordnungsgemäße Erschließung ihres Grundstückes hat. Der in mehreren Beratungen
mit der BBIS gemeinsam erarbeitete Kompromiss sah die Einarbeitung von Ausweichstellen
und die Aufweitung von Kurvenbereichen sowie der oberen Wendeanlage vor. Die
daraus resultierende Beschlussvorlage des Bürgermeisters DS-Nr. 128/11 vom
08.09.2011 wurde durch die Gemeindevertretung abgelehnt.
Da
die Gemeinde Kleinmachnow mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025 und den
städtebaulichen Verträgen die Verpflichtung übernommen hat, die
Erschließungsanlage zu bauen, wurde ein Gutachter hinzugezogen, der die
bisherige Erschließung beurteilt. Dies geschah im engen Austausch mit der BBIS.
Leider hat die BBIS keinen Fachgutachter vorgeschlagen und den gemeindlichen
Gutachter nicht mit bestellt. Somit waren mehrere Gesprächsrunden erforderlich,
um die ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes sicherstellen zu können.
In der Anlage 2 ist die Endfassung
der gutachterlichen Stellungnahme des Büros BSV Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing
Reinhold Baier GmbH beigefügt. Um die weiteren Forderungen der BBIS bearbeiten
zu können, waren mehrere Verkehrszählungen, auch automatische, erforderlich. Mit
den vorliegenden Fahrbahnbreiten ist der Begegnungsfall Bus-Pkw auf der
gesamten Strecke möglich. Der Begegnungsfall Bus-Lkw ist auf den geraden
Abschnitten und zwischen beiden Kurven möglich. Der Begegnungsfall 15-m-Reisebus
(größte Schleppkurve eines Fahrzeuges) mit Pkw ist im Bereich der zwei Kurven
nicht möglich, hier muss jeweils ein Fahrzeug anhalten. Die entsprechenden
Sichtbeziehungen sind frei zu halten und in diesem Bereich sind die
straßenbegleitenden Pflanzungen stark einzuschränken.
Die
notwendigen Fahrbahnaufweitungen in den Kurvenbereichen werden als Gosse
ausgebildet, d. h. die Asphaltfahrbahnbreite wird durchgängig 5 m betragen, so
dass die Sicherheit durch die Breite der Asphaltdecke erhöht wird.
Die
Baukosten werden durch die Fahrbahnverbreiterungen nur unwesentlich steigen.
Wesentlicher für die Baukostenerhöhung sind die gestiegenen Rohstoff- und
Materialpreise und die Verlegung von Medien, da teilweise vorher der Tiefbau
von den Versorgungsunternehmen durchgeführt werden sollte. Da die Zeiten des
geplanten Straßenbaus deutlich überschritten wurden, sind die Medienversorgungsunternehmen
nicht mehr in der Lage, eigene Mittel zur Verfügung zu stellen, so dass sich
hier Kostenteilungen entsprechend der Konzessionsverträge bemerkbar machen. So
werden die geschätzten Baukosten derzeit bei 1,1 Mio. € liegen. Die Haushaltsmittel
sind bis auf den Rest von 720.000,00 € verbraucht, so dass im Haushaltsjahr
2013 eine Erhöhung um
200.000,00
€ notwendig wird.
Finanzierung
Kosten zum jetzigen Zeitpunkt:
Vorplanungskosten .…-…
EUR
investive
Gesamtkosten i.H.v. 1.100.000,00
EUR
davon
Erwerb Grundstück i.H.v. .…-…
EUR
davon
Baukosten i.H.v. 1.100.000,00
EUR
davon
Ausstattung i.H.v. .…-…
EUR
voraussichtliche
Planung in Jahresscheiben entspr. Bauzeitenplan:
2012
M-000050 720.000,00
EUR
2012
M-000075 197.000,00
EUR
2013 200.000,00
EUR
20.. .……
EUR
Verpflichtungsermächtigung
erforderlich ja
Beiträge
gemäß städtebaulichem Vertrag i.H.v. 251.600,00
EUR
Kreditaufnahme
i.H.v. .- EUR
jährliche
Tilgungskosten (….%) -
EUR
jährliche
Folgekosten (Aufwand) i.H.v. 33.000,00
EUR
davon
für Personalkosten .…-…
EUR
davon
für Unterhaltung/Wartung 1.000,00
EUR
davon
für Mieten/Pachten .…-…
EUR
davon
für Bewirtschaftung (z. B. Winterdienst) 10.000,00
EUR
davon
für Zinsen .…-…
EUR
weitere
spezifische Kosten .…-…
EUR
Abschreibungen
entspr. Nutzungsdauer 22.000,00
EUR
(50
Jahre)
Einnahmen
(Ertrag) i.H.v. 5.020,00
EUR
davon
aus Gebühren .…-…EUR
davon
aus Vermietung .…-…
EUR
Erträge
aus Auflösung Sonderposten 5.020,00
EUR
weitere
spezifische Erträge .…-…
EUR
Hinweis:
Zum
Zeitpunkt der Beschlusserarbeitung lag der Gemeinde Kleinmachnow keine Äußerung
der BBIS zur Endfassung der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn Dr. Ing.
Baier vor.
Die
Verhandlungen zwischen Bürgermeister und der BBIS zur vom städtebaulichen
Vertrag abweichenden Kostenbeteiligung der BBIS am Straßenbau waren bis Mitte
Juli 2012 noch nicht abgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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Veranschlagung: |
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Budget/Teilhaushalt: |
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M-000075 |
EURO: 197.000,00 |
Produktgruppe: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Anlagen
Beschlussrelevant:
A 1 – Lagepläne
Blatt 1 – 3, Stand 09.07.2012/Bauprogramm
A 2 – DS-Nr. 004/11 (ohne Anlagen)
zur
Information:
A 3 – Gutachterliche Stellungnahme zur
ordnungsgemäßen Erschließung Schopfheimer Allee, Endfassung
von Juli 2012, Dr. Ing.- Reinhold Baier