Betreff
Bau der Schopfheimer Allee
Vorlage
DS-Nr. 113/12
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, Verhandlungen mit der BBIS aufzunehmen, um den Bau der Schopfheimer Allee voranzubringen.

 

Dazu sollen als Ausbaukriterien die von Herrn Dr. Scharmer gutachterlich erarbeiteten Standards gelten, d. h. die Fahrbahnbreite beträgt durchgängig 6,0 m ohne Einbuchtungen und der Wendekreis ist so zu bemessen, dass Busse, ohne zu rangieren, wenden können.

 

Der Bürgermeister erhält den Auftrag, die finanzielle Beteiligung der BBIS an der Finanzierung des Straßenbaus nachzuverhandeln.

 


Im städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und BBIS ist die Übertragung der Verkehrsflächen an die Gemeinde an eine normgerechte Anbindung geknüpft. Da die Gemeinde erwägt, diese Verkehrsfläche als Fahrradstraße zu widmen, bringt eine Fahrbahnbreite von 6,0 m eine höhere Sicherheit für Radfahrer beim Begegnungsverkehr Fahrrad/PKW als die bislang angestrebte Mindestbreite von 5,50 m.

 

Aus Gesprächen wurde bekannt, dass die BBIS bei einem Entgegenkommen der Gemeinde in Fragen der Fahrbahnbreite den Eigenanteil an den Kosten zu überdenken bereit ist.