Die Gemeindevertretung beauftragt den
Bürgermeister, Verhandlungen mit der BBIS aufzunehmen, um den Bau der
Schopfheimer Allee voranzubringen.
Dazu sollen als Ausbaukriterien die von Herrn Dr.
Scharmer gutachterlich erarbeiteten Standards gelten, d. h. die Fahrbahnbreite
beträgt durchgängig 6,0 m ohne Einbuchtungen und der Wendekreis ist so zu
bemessen, dass Busse, ohne zu rangieren, wenden können.
Der Bürgermeister erhält den Auftrag, die
finanzielle Beteiligung der BBIS an der Finanzierung des Straßenbaus
nachzuverhandeln.
Im städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und
BBIS ist die Übertragung der Verkehrsflächen an die Gemeinde an eine
normgerechte Anbindung geknüpft. Da die Gemeinde erwägt, diese Verkehrsfläche
als Fahrradstraße zu widmen, bringt eine Fahrbahnbreite von 6,0 m eine höhere
Sicherheit für Radfahrer beim Begegnungsverkehr Fahrrad/PKW als die bislang
angestrebte Mindestbreite von 5,50 m.
Aus Gesprächen wurde bekannt, dass die BBIS bei
einem Entgegenkommen der Gemeinde in Fragen der Fahrbahnbreite den Eigenanteil
an den Kosten zu überdenken bereit ist.