Die in der DS-Nr. 077/12 enthaltenen Punkte 1 bis
3 des Beschlussvorschlages sind inhaltlich folgendermaßen zu verändern,
anzupassen und zu erweitern:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Carolin
Huder/Michael Martens GbR für die Kammerspiele Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße
18, 14532 Kleinmachnow, bei Vorlage eines langfristigen Pachtvertrages folgende
Zuwendungen zu gewähren:
1.
im Haushaltsjahr 2012
a) eine laufende
Zuwendung in Höhe von 50.000 €
für
Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur. Dafür werden
die Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
b) eine investive
Zuwendung in Höhe von 100.000 €
für die baulichen
Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele
Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur
Verfügung gestellt.
c) eine investive
Zuwendung in Höhe von 50.000 €
für die Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung
von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die
Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.
2.
im Haushaltsjahr 2013
a)
eine
investive Zuwendung in Höhe von 150.000 €
für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen
für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von
Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik. Dafür sind die Finanzmittel
in den Haushalt 2013 einzuplanen.
b) eine investive
Zuwendung in Höhe von 50.000 €
für die baulichen
Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele
Kleinmachnow. Dafür sind die
Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzuplanen.
3. Der Zuwendungsempfänger soll verpflichtet
werden, Regelungen in den Pachtvertrag mit dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:
- eine festgeschriebene
Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,
- einen Erstattungsanspruch
gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im Gebäude,
- eine Abtretung dieser
Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde Kleinmachnow.
4. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels
Zuwendungsbescheiden, welche
auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen
regeln. In den Zuwendungsbescheiden für die investiven
Zuwendungen ist insbesondere folgendes festzuschreiben:
-
Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage einer
baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die Baumaßnahmen.
-
Die Förderung erfolgt in Höhe von 95 % der mit
Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch den oben ausgewiesenen
Maximalbetrag.
-
Sollte der Zuwendungsempfänger (Carolin
Huder/Michael Martens GbR) vor Ablauf der zeitlichen Bindung den Betrieb
aufgeben, ist er auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu verpflichtet, den
auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des Zuwendungsbetrages
zurückzuzahlen.
5. Die unter Punkt 1 und 2
benannten Zuschüsse werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Betreiber bis
zum 01.01.2013 eine Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu diesem Datum eine
Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist und bis zum
01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann insgesamt die
Höhe von 50.000 € beinhaltet.