Betreff
Empfehlungen gem. Ziff. III (3) Vereinsförderrichtlinien
Vorlage
055/10
Art
Beschlussvorlage
Die
Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht aufgeführten Vereine
wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die
Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 25. März 2010 die neuen
Vereinsförderrichtlinien mit der Maßgabe, dass die von den Vereinen bereits
gestellten Förderanträge für das Jahr 2010 nicht entsprechend den neuen
Anforderungen ergänzt werden müssen.
Gemäß Ziffer III
(3) der Vereinsförderrichtlinien obliegt es dem Ausschuss für Schule, Kultur
und Soziales, Empfehlungen für diejenigen Anträge auszusprechen, die den nach
den Vereinsförderrichtlinien auszuweisenden Eigenanteil nicht belegen oder die Höhe
von 10.000 € zuwendungsfähige Ausgaben pro Maßnahmen übersteigen.
Anlagen:
Übersicht
der Anträge