Zur
Vergabe des barrierefreien Wohnraums in der Heinrich-Heine-Straße wird die
„Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen
Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.
Die Gemeinde Kleinmachnow
und der Aufsichtsrat der gewog haben deshalb ein großes Interesse daran, dass
das Vorhaben zeitnah realisiert und alsbald entsprechender Wohnraum für ältere
Menschen mit beeinträchtigter Mobilität geschaffen wird.
Unter Beachtung u. a. der
bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan KLM-BP-019-8) können
voraussichtlich rund 45 Wohnungen entstehen.
Mit DS-Nr. 211/08 vom
10.07.2008 und präzisierend mit DS-Nr. 106/12 vom 06.09.2012 hat die Gemeindevertretung
beschlossen, das für 2013/14 geplante Vorhaben der gewog auch finanziell zu fördern
(vgl. Anl. 4). Die Zuwendung
der Gemeinde an die gewog beläuft sich auf 400.000 € und wird gestaffelt
in zwei Teilbeträgen in Höhe von jeweils 200.000 € zur Auszahlung kommen.
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid ist in Vorbereitung (vgl. Maßnahmen-Nr. M‑000080,
Budget 5020, Produktgruppe 5220).
Noch nicht beschlossen
wurde eine Richtlinie, die festlegen soll, wer zur Belegung einer entsprechenden
Wohnung berechtigt ist. Ein Richtlinien-Entwurf war mit DS-Nr. 106/12 zwar
ebenfalls vorgelegt, entsprechend Abweichender Stellungnahme/Änderungsvorschlag
des Hauptausschusses vom 20.08.2012 aber noch nicht mit beschlossen worden.
Nach Auswertung der
Hinweise und Anregungen aus den Fachausschüssen im August und der Diskussion in
der Sitzung der Gemeindevertretung im September 2012 ist der Entwurf der Richtlinie
überarbeitet worden (vgl. Anl. 1
und Anl. 2, Richtlinie Stand
11/2012 mit sichtbaren Änderungen gegenüber dem Stand 08/2012). Darüber hinaus
wurden Beispielrechnungen vorgenommen, um zu zeigen, wie sich die vorgesehene
Gewichtung mittels Punktevergabe auf bestimmte berechtigte Personen auswirkt (vgl.
Anl. 3).